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Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Alsdorf bei Aachen und auch überörtlich tätig. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht
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Bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad kann die Fahrerlaubnisbehörde dem Betroffenen mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entziehen.
Diese Klarstellung traf das Verwaltungsgericht (VG) Mainz im Fall einer Radfahrerin. Weil sie ohne Licht fuhr, war sie gegen zwei Uhr nachts kurz vor ihrer Wohnung von der Polizei kontrolliert worden. Die Polizeibeamten stellten Atemalkoholgeruch, aber keine groben Ausfallerscheinungen fest. Eine Blutprobe ergab jedoch eine Blutalkoholkonzentration von 1,62 Promille. Die Behörde ordnete die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an und entzog nach dessen Erstellung der Radfahrerin mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis.
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Der Sicherheitsgurt ist nicht angelegt im Sinne der Straßenverkehrsordnung, wenn das Gurtschloss zwar verriegelt ist, der Schultergurt aber nicht über die Schulter, sondern unter dem linken Arm geführt wird.
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Mündet eine Straße von rechts in der Weise ein, dass der Weg in die andere Straße über einen abgesenkten Bordstein führt, hebt das die Vorfahrtsregel "Rechts vor Links" auf.
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Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Krankenwagen können von einem Fahrverbot ausgenommen werden.
Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf kam einem Feuerwehrmann zugute, der mit seinem Motorrad innerhalb einer geschlossenen Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte. Neben einer Geldbuße hatte ihm das Amtsgericht daraufhin verboten, für die Dauer eines Monats Kraftfahrzeuge aller Art zu führen.
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Eine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons scheidet aus, wenn der Betroffene gar kein Mobiltelefon oder den Hörer eines Autotelefons, sondern ein anderes Gerät aufnimmt oder hält.
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Der "bloß" rücksichtslose Überholer macht sich i.d.R. nicht nach § 240 StGB wegen Nötigung strafbar.
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Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer liegt nach einer aktuellen Entscheidung des 2. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichts Iserlohn, das den Fahrer noch zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 40,00 Euro verurteilt hatte, aufgehoben und den Fahrer freigesprochen.
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Aachens Verkehrspolizei schlägt Alarm. Seit Beginn des Jahres mussten die Ordnungshüter neun Verkehrsunfälle im Stadt und Kreisgebiet aufnehmen, bei denen Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren verunglückten, davon zwei sogar schwer.
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Selbst das Vorliegen einer besonderen Härte durch drohenden Verlust des Arbeitsplatzes führt nicht zwingend dazu, in jedem Fall von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen.
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Entziehung der Fahrerlaubnis - Hohes Lebensalter ist noch kein körperlicher Mangel: Allein das hohe Lebensalter eines Kraftfahrers rechtfertigt - auch im Zusammenhang mit groben Fahrfehlern - noch nicht den Schluss auf körperliche Mängel, die dem sicheren Führen von Fahrzeugen entgegenstehen.
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Wer die außerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erheblich überschreitet, kann sich nicht auf das Vorliegen eines Augenblickversagens wegen Übersehen eines Verkehrschilds berufen.
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Voraussetzung für ein Fahrverbot ist nach dem Straßenverkehrsgesetz, dass der Betroffene eine Verkehrsordnungswidrigkeit unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat.
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Von der Anordnung eines Fahrverbots kann abgesehen werden, wenn zwischen der Tat und ihrer gerichtlichen Ahndung 23 Monate liegen.
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Eine in der Tschechischen Republik erworbene Fahrerlaubnis kann in Deutschland nicht anerkannt werden, wenn sie in offensichtlich rechtsmissbräuchlicher Umgehung der deutschen Vorschriften erworben wurde.
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Am 1.8.07 ist das Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen in Kraft getreten. Durch das Gesetz ist u.a. der neue § 24c in das StVG eingefügt worden.
Inhalt des § 24c StVG ist ein besonderes Alkoholverbot für die dort genannten Kfz-Führer. Ziel der Neuregelung ist, dass diese ein Kfz nur in nicht alkoholisiertem Zustand führen. Daher untersagt § 24c den Alkoholgenuss während der Fahrt absolut. Wer vor der Fahrt Alkohol getrunken hat, darf die Fahrt nicht antreten, wenn er noch unter der Wirkung von alkoholischen Getränken steht.
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Richter Detlef Burhoff hat seinen Artikel mit dem Thema "Der neue § 24 c StVG - Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen" online gestellt. Er dürfte sowohl für Juristen wie auch Nicht-Juristen von Interesse sein, zu finden ist er hier.
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Eine Fahrerlaubnis kann wegen übermäßigem Alkoholkonsum nur entzogen werden, wenn die Trunkenheit einen Bezug zum Straßenverkehr aufweist oder eine Alkoholabhängigkeit besteht
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Befährt ein Erwachsener mit einem gewöhnlichen Tourenrad einen innerörtlichen Radweg, ohne einen Schutzhelm zu tragen, trifft ihn nicht der Vorwurf des Mitverschuldens, wenn er infolge Unachtsamkeit einer Fußgängerin stürzt und sich dabei Kopfverletzungen zuzieht.
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Wer bei unklarer Verkehrslage überholt und dabei die "durchgezogene Mittellinie" überfährt, verwirklicht nicht den Tatbestand der Nr. 19.1.1 des Bußgeldkatalogs. Ein Fahrverbot kann daher nicht verhängt werden.
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Ist festgestellt, dass ein Autofahrer über eine Strecke von etwa 2 km bei einer Geschwindigkeit von 100 - 120 km/h auf der linken Fahrspur mehrfach bis auf etwa 4 m auf das vorausfahrende Fahrzeug, dessen Fahrer verkehrsbedingt nicht auf die rechte Fahrspur wechseln konnte, aufgefahren ist und er neben dem Abblendlicht - offenbar ohne verkehrsbedingten Grund - auch die Nebelscheinwerfer eingeschaltet hatte, sind die von der Rechtsprechung für eine Annahme einer Nötigung im Straßenverkehr hinsichtlich Streckenlänge, Intensität und Dauer der Einwirkung geforderten Kriterien hinreichend dargestellt.
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| Die Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf, Ferner-Alsdorf.de, wird betreut von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner, Ihrem Strafverteidiger in Alsdorf, Region Aachen. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht |
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