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Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Alsdorf bei Aachen und auch überörtlich tätig. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht
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Behinderte, die in einem Kraftfahrzeug nur in einem Rollstuhl sitzend transportiert werden können und zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Schulpflicht auf einen solchen Transport angewiesen sind, haben gegen die gesetzliche Krankenversicherung Anspruch auf Gewährung eines sogenannten Kraftknotens als Zubehör zu ihrem Rollstuhl.
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Die Bundesagentur für Arbeit hat in der Neufassung ihrer fachlichen Hinweise zum Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) klargestellt, dass die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nummer 26a Einkommensteuergesetz (EStG) nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.
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Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (im Volksmund: "Hartz IV"), die nach einer Trennung alleine leben, müssen sich in der Regel auf eine Wohnungsgröße von höchstens 45 m² beschränken. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch eine größere Wohnung angemessen sein, wenn nämlich nach der Trennung vom Partner die gemeinsamen Kinder regelmäßig und häufig zu Besuch kommen.
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Grundsicherungsträger müssen Beziehern von Arbeitslosengeld II so lange die tatsächlichen Heizkosten ihrer Wohnung erstatten, bis diese aufgrund eines vorherigen Hinweises der Behörde in der Lage sind, überhöhte Heizkosten auf ein angemessenes Maß zu senken.
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Der Bezug von Arbeitslosengeld II ersetzt nicht die für die Gewährung von Kindergeld erforderliche Meldung eines Kindes als arbeitsuchend. Zu diesem Schluss kam der 14. Senat des Finanzgerichts Münster in einem heute veröffentlichten Urteil vom 15.01.2008 (Aktenzeichen: 14 K 5119/06 Kg).
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Sozialgericht Düsseldorf hält Kündigung eines ARGE-Vertrages für unwirksam: Die 35. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat heute entschieden, dass die Kündigung des Vertrages über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zur Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Remscheid unwirksam ist, und der Feststellungsklage der Kommune stattgegeben.
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44 % aller Rechtsstreite um die Grundsicherung für Arbeitsuchende endeten im Jahre 2007 mit vollem oder teilweisen Erfolg der klagenden Langzeitarbeitslosen.
Dies berichtete der Präsident des Sozialgerichts Dortmund, Martin Löns, im heutigen Jahrespressegespräch. Zugleich seien die Eingänge aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2007 nochmals um 40 % auf 4889 gestiegen. Trotz einer Steigerung der Erledigungen um 38 % hätten nur 3264 Verfahren beendet werden können, so dass 1625 als Bestand im Jahr 2008 erhalten blieben (Gesamtbestand 2007: 18049; 2004: 13161). Löns: " Wir bräuchten sofort vier zusätzliche Richter, allein um bei den Hartz IV-Klagen mithalten zu können. Das Sozialgericht wird ansonsten weitere Bestände aufbauen, und die Verfahrenslaufzeiten verlängern sich."
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Der 6. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (NRW) hat am 12. Februar 2008 entschieden, dass der Landesgesetzgeber die Aufgaben der Versorgungsverwaltung im Bereich des Schwerbehindertenrechts auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen durfte.
Die Essener Richter hatten im Januar 2008 in Schwerbehindertenangelegenheiten keine mündlichen Verhandlungen durchgeführt, weil verfassungsrechtliche Zweifel an der Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung aufgetreten waren.
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Arbeitgeber, die Schwarzarbeiter beschäftigen, müssen 30 Jahre lang für geschuldete Sozialversicherungsbeiträge einstehen.
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Kein Wohnberechtigungsschein für gemeinsame Wohnung mit vollziehbar ausreisepflichtigem ausländischen Lebenspartner:
Mit Beschluss vom gestrigen Tag hat die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts den Eilantrag einer Münsteranerin wegen der Rücknahme ihres Wohnberechtigungsscheins abgelehnt. Die Kammer hielt die Rücknahmeentscheidung der Behörde für offensichtlich rechtmäßig. Die Behörde habe den im Jahre 2006 erteilten Wohnberechtigungsschein zurücknehmen dürfen, weil die Antragstellerin nicht angegeben habe, dass sie eine Wohnung beziehen wolle, in der auch ihr Lebensgefährte, ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer, wohne.
Az.: 5 L 19/08 (nicht rechtskräftig)
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Das Sozialgericht Münster hat mit Urteil vom 30.11.2007, Az.: S 5 AS 35/06, entschieden, dass das Arbeitslosengeld (ALG) II um die während einer Wehrübung gezahlten Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz gekürzt werden darf, weil es sich um Einkommen des ALG II-Empfängers handelt. Die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz sind – so das Gericht – in dem Monat der Auszahlung auf das ALG II anzurechnen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Die gesetzlichen Vorgaben für die Berechnung des Arbeitslosengeldes (§ 130 Abs. 1 Satz 1 SGB III) hält die 21. Kammer des Sozialgerichts Aachen für teilweise verfassungswidrig, soweit sie zu Nachteilen für Mütter führen, die wegen des Mutterschutzes eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen haben.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Arbeitseinkommen aus der Zeit vor der Arbeitslosigkeit, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Innerhalb eines Zeitrahmens von höchstens zwei Jahren müssen mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt liegen ein (sog. „Bemessungszeitraum“). Erreichen Arbeitslose diese 150 Tage nicht, z.B. weil die versicherte Erwerbstätigkeit zu lange zurück liegt, so wird der Berechnung eine fiktive Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde gelegt, die sich nicht am tatsächlichen Verdienst, sondern an der Berufsausbildung orientiert. Je nach Fallgestaltung kann dies zu einem deutlich niedrigeren Arbeitslosengeldanspruch führen, als wenn das tatsächliche frühere Arbeitseinkommen zugrunde gelegt würde.
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Nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz wird Personen mit Erwerbseinkommen ein Kinderzuschlag für im Haushalt lebende, unverheiratete Kinder unter 25 Jahren gezahlt, um den Eintritt der Hilfebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch II zu verhindern. Dadurch soll vermieden werden, dass Eltern nur wegen der Unterhaltsbelastung für die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen.
Nach dem Urteil des Sozialgerichts Münster vom 19.12.2007 (Az: S 3 KG 19/06) sind bei der Berechnung des Einkommens des Antragstellers die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung jedenfalls so lange mindernd zu berücksichtigen, wie es der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, diese Kosten zu senken. Die Möglichkeit einer Kostensenkung kann - so das Gericht - nur dann bejaht werden, wenn der Betroffene auf die unangemessene Höhe der Mietkosten hingewiesen worden ist und ihm Gelegenheit zur Senkung der Kosten gegeben worden ist.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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„Hartz IV“: Größere Wohnung bei umfangreicher und häufiger Betreuung von Kindern: Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (im Volksmund: „Hartz IV), die nach einer Trennung alleine leben, müssen sich in der Regel auf eine Wohnungsgröße von höchstens 45 m² beschränken. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch eine größere Wohnung angemessen sein, wenn nämlich nach der Trennung vom Partner die gemeinsamen Kinder regelmäßig und häufig zu Besuch kommen. So entschied die 14. Kammer des Sozialgerichts Aachen unter Vorsitz von Richter Sebastian Alt in dem Fall eines Klägers, dessen drei zwischen 1997 und 2003 geborene Kinder sich regelmäßig von Freitag mittags bis Sonntag abends bei ihm aufhalten und dessen jüngste Tochter zusätzlich an zwei weiteren Tagen der Woche bei ihm übernachtet, um von dort den nahegelegenen Kindergarten zu besuchen.
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| Die Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf, Ferner-Alsdorf.de, wird betreut von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner, Ihrem Strafverteidiger in Alsdorf, Region Aachen. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht |
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