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Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Alsdorf bei Aachen und auch überörtlich tätig. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht
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Optischer Mangel einer Einbauküche berechtigt nicht immer zum Rücktritt vom Kaufvertrag: Ausnahmsweise kann ein Rücktrittsrecht des Käufers vom Kaufvertrag ausgeschlossen sein, selbst wenn ein unbehebbarer Mangel vorliegt.
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Fällt eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern unter eine Verbotsnorm des § 309 BGB, so ist dies ein Indiz dafür, dass sie auch im Falle der Verwendung gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, es sei denn, sie kann wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverkehrs ausnahmsweise als angemessen angesehen werden (im Anschluss an BGHZ 90, 273, 278, zu § 11 AGBG).
Eine umfassende Freizeichnung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), nach der die Haftung des Klauselverwenders auch für Körper- und Gesundheitsschäden (§ 309 Nr. 7 Buchst. a BGB) und für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden (§ 309 Nr. 7 Buchst. b BGB) ausgeschlossen ist, ist nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern ebenso im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders unwirksam.
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Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Fahrzeugherstellers durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bei einer Durchrostungsgarantie - Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob die von einem Fahrzeughersteller gewährte Durchrostungsgarantie für ein Kraftfahrzeug von der Voraussetzung abhängig gemacht werden kann, dass der Garantienehmer die Wartungsdienste nach Hersteller-Vorgaben in Vertragswerkstätten des Fahrzeugherstellers ausführen lässt.
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Auch wenn der Käufer eines Neuwagens die vom Hersteller vorgegebenen Wartungsintervalle nicht einhält, kann er den Händler wegen eines Sachmangels in Anspruch nehmen.
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Bei Ursachenforschung wegen Mangels muss vor Rücktritt Frist gesetzt werden Akzeptiert der Käufer nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen an seinem mangelhaften Fahrzeug eine weitere Ursachenforschung durch den Verkäufer, kann er nicht einfach vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dem Verkäufer eine Frist gesetzt zu haben. Diese Frist kann auch kurz bemessen sein.
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Wer im Internet-Auktionshaus ebay als „Powerseller“ auftritt, muss bei einem Streit um das Vorliegen eines Fernabsatzvertrags beweisen, dass er kein Unternehmer ist.
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Eine den Rücktritt und die Geltendmachung von Schadensersatz statt der ganzen Leistung ausschließende unerhebliche Pflichtverletzung ist beim Kaufvertrag in der Regel zu verneinen, wenn der Verkäufer über das Vorhandensein eines Mangels arglistig getäuscht hat.
BGH Urteil vom 24.03.2006, Az: V ZR 173/05
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Gebrauchtwagen: Sachmangel oder „konstruktionsbedingte Eigentümlichkeit“?
Wann liegt nur eine „konstruktionsbedingte Eigentümlichkeit“ vor, die nicht unter die Sachmängelhaftung fällt?
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Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar.
Zur Frage der fahrlässigen Beweisvereitelung durch den Käufer eines Gebrauchtwagens, der ein angeblich mangelhaftes Teil durch eine Werkstatt austauschen lässt, die das betreffende Teil nicht aufbewahrt, so dass es im Gewährleistungsprozess gegen den Verkäufer nicht als Beweismittel zur Verfügung steht. BGH Urteil vom 23.11.2005, Az: VIII ZR 43/05
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Keine Unfallfreiheit bei 800-Euro-Nachlackierung
Mit der Zusicherung der „Unfallfreiheit“ müssen Kfz-Händler vorsichtig sein.
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Verlangt der Gläubiger nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist vom Schuldner weiterhin die Vertragserfüllung, muss er den Schuldner zur Begründung eines Rücktrittsrechts und der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen erneut unter Fristsetzung zur Leistung auffordern.
OLG Celle, 16 U 232/04
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Wer ein umgerüstetes Fahrzeug verkauft, muss beweisen können, dass er dem Käufer den Nachweis über die erteilte Betriebserlaubnis ausgehändigt hat.
OLG Bamberg, 3 U 129/04
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a) Der Käufer einer mangelhaften Sache hat auch dann gemäß § 284 BGB Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, wenn er wegen des Mangels vom Kaufvertrag zurücktritt. Der Anspruch ist nicht gemäß § 347Abs. 2 BGB auf den Ersatz notwendiger Verwendungen oder solcher Aufwendungen beschränkt, durch die der Verkäufer bereichert wird. b) § 284 BGB erfaßt auch Aufwendungen für kommerzielle Zwecke. c) Aufwendungen des Käufers auf eine gekaufte Sache, die sich später als mangelhaft erweist, sind in der Regel vergeblich, wenn der Käufer die Kaufsache wegen ihrer Mangelhaftigkeit zurückgibt oder sie jedenfalls nicht bestimmungsgemäß nutzen kann und deshalb auch die Aufwendungen nutzlos sind. d) Kosten, die dem Käufer eines Kraftfahrzeugs für dessen Überführung und Zulassung entstehen, sind Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB. Wird der Kauf wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs rückabgewickelt, nachdem der Käufer das Fahrzeug zeitweise genutzt hat, so mindert sich der Anspruch auf Ersatz auch dieser Aufwendungen entsprechend der Nutzungsdauer oder der Laufleistung des Fahrzeugs. BGH Urteil vom 20.07.2005, Az: VIII ZR 275/04
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Zur ergänzenden Auslegung eines Kaufvertrags zwischen einem Kraftfahrzeughändler und einem Verbraucher bezüglich der Kosten einer Gebrauchtwagengarantieversicherung für einen von dem Verbraucher zunächst als Leasingfahrzeug genutzten Gebrauchtwagen, der durch Ausübung einer Kaufoption zustande gekommen ist, die der Händler dem Verbraucher vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes eingeräumt hatte. BGH Urteil vom 1.6.2005, Az: VIII ZR 234/04
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Der Käufer eines fabrikneuen Pkw wird arglistig getäuscht, wenn ihm eine Delle in der hinteren Türe verschwiegen wird, die mit einem Aufwand von 390 Euro gespachtelt und neu lackiert werden musste. Urteil LG Gießen, 4 O 269/04
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Prospektangaben zum Neuwagen sind bindend.
Urteil OLG München, 18 U 2176/04
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Autokauf: Lässt ein Käufer den Mangel an seinem Fahrzeug beseitigen, ohne dem Verkäufer die notwendige Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben, steht ihm unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch auf Erstattung der Mängelbeseitigungskosten zu. Urteil BGH, VIII ZR 100/04
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Autokauf: Neuer Wagen kann bei Modelländerungen seine Eigenschaft als Neuwagen verlieren OLG Köln U 180/04
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Ansprüche aus der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten verjähren in entsprechender Anwendung des § 477 BGB a.F. innerhalb von sechs Monaten, wenn die positive Vertragsverletzung einen Schaden an der Kaufsache verursacht hat oder sich das Verschulden auf - erteilte oder unterbliebene - Angaben über Eigenschaften der Kaufsache bezieht, von denen ihre Verwendungsfähigkeit für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck abhängt (im Anschluß an BGHZ 88, 130, 136 ff.). BGH Urteil vom 2.3.2005, Az: VIII ZR 174/04
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Autokauf: Pkw bleibt trotz Tages- oder Kurzzulassung ein Neuwagen
Ein als Neuwagen verkaufter, unbenutzter Pkw ist auch dann noch als fabrikneu anzusehen, wenn er eine Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler aufweist.
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| Die Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf, Ferner-Alsdorf.de, wird betreut von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner, Ihrem Strafverteidiger in Alsdorf, Region Aachen. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht |
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