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Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Alsdorf bei Aachen und auch überörtlich tätig. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht
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Im Blog zum Thema Datenschutz sind fast täglich neue Infos, News und Meinungen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit zu finden.
Jura-Studenten dagegen finden im Blog "Jurakopf.de" eine Seite mit ständig aktuellen Rezensionen und Literatur-Tipps.
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Nicht nur für Händler, sondern über die Feiertage auch für Verbraucher wichtig sind die in NRW getroffenen Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten. Gerade wer Ostersonntag noch Blumen kaufen möchte, braucht keine Blumenläden anzufahren - kann aber an Tankstellen Glück haben.
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Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbH zum Zweck der "Darlehensgewährung" an die von den Inferenten beherrschte GmbH & Co. KG
Die beiden Gesellschafterinnen einer KomplementärGmbH, die über kein eigenes Bankkonto verfügte, leisteten die ihr geschuldeten Stammeinlagen zunächst bar an den Geschäftsführer der GmbH. Wenige Tage später wurden die Einlagemittel als "Darlehen" auf das Bankkonto der KG transferiert, an welcher die beiden Inferentinnen als Kommanditistinnen mehrheitlich beteiligt waren. Die in der Bilanz der Komplementär-GmbH ausgewiesene Darlehensforderung ist nie getilgt worden. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen beider Gesellschaften verlangt der Kläger als Insolvenzverwalter der KomplementärGmbH von deren beklagten Gesellschafterinnen die erneute Einzahlung der Stammeinlage. Die Klage blieb in den Vorinstanzen erfolglos.
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Der für das Wettbewerbsrecht zuständige 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat durch ein am Dienstag vergangener Woche (27. November 2007) verkündetes Urteil entschieden, dass für eine kugelförmige Leuchte nicht mit dem Zusatz „Das Original“ geworben werden darf.
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Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat durch ein am Mittwoch (10. Oktober 2007) verkündetes Urteil entschieden, dass die Berufung von 32 mitgliedschaftlich organisierten Transport- und Speditionsunternehmen Deutschlands und Europas gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2006 unzulässig ist. Damit sind die klagenden Verbände auch in zweiter Instanz mit ihrer Klage gegen die Toll Collect GmbH gescheitert.
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Der für Urheberrechtsstreitigkeiten zuständige 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat durch ein am Dienstag (30. Oktober 2007) verkündetes Urteil entschieden, dass eine in den der Benediktiner-Abtei Maria Laach in der Eifel zugeordneten Werkstätten gefertigte, etwa 6,5 cm hohe Bronzestatuette eines Engels Urheberrechtsschutz genießt. Die in einer Kevelaerer Kunstgießerei gefertigte und etwa 6 cm hohe Bronzestatuette eines Engels verletzte das Urheberrecht des Klägers. Die Beklagte muss deshalb unter anderem über die Anzahl der vervielfältigten Exemplare ihrer Engelfigur Auskunft erteilen und dem Kläger Schadensersatz gemäß der erteilten Auskunft zahlen.
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Im Monat Mai 2008 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
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Jeder kennt sie, die Werbung mit dem Spruch "Bewertet von ... mit Testurteil ....". Das OLG Hamburg hatte im Januar 2007 (Az. 3 U 240/06) nun die Frage zu bewerten, wie es sich verhält, wenn ein Produkt zwar mit seinem Testurteil, nicht aber mit ausreichendem Hinweis, wo dieses Urteil zu finden ist, beworben wird. Das OLG stellt hier nun ausdrücklich fest:
Die Werbung für eine Ware oder (Dienst-) Leistung mit Testhinweisen bzw. Testergebnissen Dritter ohne die Angabe einer Fundstelle mit Ort und Datum der (Test-) Veröffentlichung ist grundsätzlich unlauter.
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Das LG München I hat am 8.3.2007 (Az. 4 HK O 12806/06) in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil einen Wurstfabrikanten dazu verurteilt, die Nutzung der Bezeichnung "Schweini" im geschäftlichen Rechtsverkehr zu unterlassen und auch die von ihm eingetragene Marke löschen zu lassen. Interessant hierbei ist, dass das Gericht Spitznamen ausdrücklich den Schutz des Namensrechts zubilligt.
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Steuertermine im Monat September Im Monat September 2006 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
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Verzugszinsen Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.
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Steuertermine im Monat August
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Verzugszinsen Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten
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Im Monat Mai 2006 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
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Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten
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Steuertermine im Monat April 2006
Im Monat April 2006 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
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Steuertermine im Monat März 2006
Im Monat März 2006 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
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Steuertermine im Monat Februar 2006
Im Monat Februar 2006 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
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Verzugszinsen
Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten
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a) Eine zweigliedrige Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn dem kündigenden Gesellschafter nach der Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses nicht zumutbar ist.
b) Die Frage der Zumutbarkeit kann nicht ohne Berücksichtigung der beiderseitigen Verhaltensweisen der Gesellschafter beantwortet werden. Dies gilt bei wechselseitigen Kündigungen auch dann, wenn das vorangegangene Fehlverhalten des kündigenden Gesellschafters nicht so schwerwiegend ist, dass es die fristlose Kündigung seines Mitgesellschafters rechtfertigt.
c) Die unwirksame fristlose Kündigung eines Gesellschafters kann nicht als wichtiger Grund für die Kündigung des anderen Gesellschafters bewertet werden, ohne dessen vorangegangenes Fehlverhalten in die Gesamtabwägung einzubeziehen.
d) Veranlasst ein Gesellschafter die Bauaufsichtsbehörde, gegen seinen Mitgesellschafter einzuschreiten, der auf dem Gesellschaftsgrundstück das genehmigte Bauvorhaben ausführt, obgleich die Baugenehmigung wenige Wochen zuvor infolge Zeitablaufs erloschen war, ist sein Vorgehen nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil das von ihm initiierte Verwaltungshandeln rechtmäßig ist. BGH Urteil vom 21.11.2005, Az: II ZR 367/03
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Die Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater beginnt auch dann frühestens mit dem Zugang des dem Mandanten nachteiligen Steuerbescheids, wenn der Steuerberater in einer Steuersache eine Ausschlussfrist versäumt hat (Fortsetzung von BGH, Urt. v. 16. Oktober 2003 - IX ZR 167/02, WM 2004, 472 ff). BGH Urteil vom 3.11.2005, Az: IX ZR 208/04
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| Die Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf, Ferner-Alsdorf.de, wird betreut von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner, Ihrem Strafverteidiger in Alsdorf, Region Aachen. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht |
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