"Luka" ist eindeutiger Name
Datum: Freitag 22 April 2005 12:07:09
Thema: Familienrecht


Namensrecht: „My name is Luca“ – das kann auch ein Junge sagen!
Urteil OLG Hamm 15 W 343/04


Eltern können ihrem Sohn den Vornamen "Luka" ohne Hinzufügung eines den Zweifel über das Geschlecht ausräumenden Vornamens geben.
 
Mit diesem Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einen nahezu ein Jahr andauernden Streit zwischen den Eltern des Kindes und dem Standesamt Herford in dritter Instanz endgültig zu Gunsten der Eltern beendet. Das OLG begründete die Entscheidung damit, dass der Vorname "Luca" bzw. "Luka" ausweislich der Namensstatistiken der letzten Jahre ganz überwiegend als Vorname für Jungen ausgesucht und nur selten als Mädchenname benutzt worden sei. Damit sei eine eindeutige Geschlechtszuordnung im allgemeinen Bewusstsein der Bevölkerung anzunehmen. Nur wenn ein Vorname geschlechtsneutral – also nicht eindeutig männlich oder weiblich – sei, müsse dem Vornamen ein weiterer geschlechtseindeutiger Vorname beigefügt werden. Bei der Beurteilung, ob ein Vorname geschlechtsneutral sei, müsse auch berücksichtigt werden, in welchem Umfang der Vorname für Jungen einerseits und Mädchen andererseits gewählt worden sei. Denn wenn ein Vorname überwiegend für ein Geschlecht gewählt werde, sei dieser Vorname gerade nicht geschlechtsneutral. Einer Beigebung eines weiteren Vornamens bedürfe es dann nicht (OLG Hamm, 15 W 343/04).






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