
Neue Muster-Widerrufsbelehrung gilt ab 1. April
Datum: Donnerstag 20 März 2008 08:00:11 Thema: Internet-Recht
Kein April-Scherz, sondern ernstgemeint und wichtig: Das Justizministerium hat die Muster-Widerrufsbelehrung, die häufig Anlaß für Abmahnungen und Rechtsstreits war, überarbeitet und sie wird zum 1.4.08 in Kraft treten:
Im Jahr 2002 hatte das Bundesjustizministerium (BMJ) eine Musterbelehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht bei bestimmten Vertriebsformen (Haustürgeschäft, Fernabsatzgeschäft) erarbeitet. Diese war in zwei Anlagen zur BGB-Informationspflichtenverordnung enthalten und hatte zum Ziel, den betroffenen Unternehmen (beispielsweise Online-Shops) eine ordnungsgemäße Belehrung von Kunden zu erleichtern. Doch das Muster war in der Vergangenheit vielfach Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Gerichtsentscheidungen. Gleich mehrere Gerichte attestierten der Mustervorlage Mängel im Zusammenhang mit Regelungen etwa über Beginn und Dauer der Widerrufsfrist oder Nutzungsersatz.(Quelle: Heise)
Die neue Widerrufsbelehrung kann hier eingesehen werden.
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