Keine Preisklarheit bei Internet-Vertragsfalle
Datum: Donnerstag 20 März 2008 07:55:38
Thema: Internet-Recht


Wird ein Sternchenhinweis bei einem anmelde- und kostenpflichtigen Angebot erst bei einem Adressformular angebracht, erwartet der Verbraucher nicht, in dem zugeordneten Text Angaben über ein Entgelt des Angebots zu finden, LG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.09.2007 - Az. 2/03 O 856/06. Damit stellt das LG Frankfurt klar, dass das typische vorgehen bei solchen "Vertrags-Fallen" unwirksam ist: Der Preis ist bei einem Angebot deutlich und klar anzuzeigen. Ein "verstecken" in AGB oder via "Sternchen" ist nicht ausreichend. Quelle und Volltext: MIR.







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