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Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Alsdorf bei Aachen und auch überörtlich tätig. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht
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Eine unverzügliche Aufrechnungserklärung des Mieters kann nur dann zur Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs führen, wenn die Gegenforderung so bestimmt bezeichnet ist, dass sie der Vermieter prüfen kann.
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Verfügt eine Mietwohnung über einen Kabelanschluss, liegt regelmäßig ein sachbezogener Grund vor, der den Vermieter zum Verbot einer Parabolantenne berechtigt. Allerdings gilt dies nicht in allen Fällen.
Hierauf wies der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Mieters hin, der trotz Breitbandkabelanschluss seiner Wohnung auf dem Fußboden des Balkons eine Parabolantenne ohne feste Verbindung zum Gebäude aufgestellt hatte. Der Vermieter forderte die Entfernung der Parabolantenne.
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Wurde zur Nutzung einer Fläche keine vertragliche Regelung getroffen, so ist die Gestattung frei widerruflich. Dabei ist unerheblich, ob die Nutzung ausdrücklich oder stillschweigend durch bloße Duldung erteilt wurde.
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Auch wenn ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Verwalters vorliegt, steht der Eigentümergemeinschaft für ihre Entscheidung grundsätzlich ein Beurteilungsermessen zu.
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Eine vertragswidrige Konkurrenzsituation stellt einen zur Minderung des Mietzinses berechtigenden Sachmangel der Mietsache dar.
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Eine Tauwasserbildung bei alten Kastenfenstern ist kein Mietmangel.
Dies machte das Amtsgericht (AG) Hannover in einem Rechtsstreit deutlich. In diesem Verfahren hatte ein Mieter von seinem Vermieter verlangt, die betreffenden Fenster zu erneuern. Der Vermieter hatte dies angesichts des Baujahrs des Mietobjekts abgelehnt und das Vorliegen eines Mangels bestritten. Zu Recht, wie das AG feststellte. Es verneinte eine nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache vom vertraglich vorausgesetzten mit folgenden Argumenten:
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Lässt ein Wohnungseigentümer einen Rottweiler auf dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Hofgrundstück unangeleint und ohne Maulkorb umherlaufen, kann dies die ungehinderte Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums mehr als unerheblich stören.
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Zieht der Mieter nach Ablauf eines Mietverhältnisses nicht aus, sondern zahlt die Miete in voller Höhe weiter und nimmt der Vermieter dieses Verhalten hin, so besteht zwischen ihnen nicht nur ein faktisches Nutzungsverhältnis.
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Wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage (hier: Elektroanlage) entstehen, sind Betriebskosten, die bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung der Mietvertragsparteien als "sonstige Betriebskosten" i.S.v. § 2 Nr. 17 BetrKV (bzw. Anlage 3 Nr. 17 zu § 27 II. BV) auf den Mieter umgelegt werden können.
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Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden.
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Ein Mieter, dessen Wohnung von der Polizei geöffnet wurde, weil aus ihr laute Klopfgeräusche zu hören waren, muss nicht für die dadurch entstandenen Kosten aufkommen.
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Die Kosten einer Terrorversicherung, die der Vermieter während des bestehenden Mietverhältnisses für ein gewerbliches Mietobjekt abschließt, weil die Versicherung gegen Terrorgefahren nicht mehr von der Feuerversicherung mit umfasst wird, können auf den Mieter umgelegt werden.
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§ 13 Abs. 1 WEG berechtigt jeden Wohnungseigentümer, mit seinen im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben zu verfahren, insbesondere diese zu bewohnen. Dies gilt allerdings nur, soweit nicht "das Gesetz" entgegensteht. "Das Gesetz" bestimmt in § 14 Nr. 1 WEG, dass jeder Wohnungseigentümer von den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nur in solcher Weise Gebrauch machen darf, dass keinem der anderen Wohnungseigentümer ein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinausgeht.
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Wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage (hier: Elektroanlage) entstehen, sind Betriebskosten, die bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung der Mietvertragsparteien als "sonstige Betriebskosten" im Sinne von § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung (bzw. Anlage 3 Nr. 17 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung) auf den Mieter umgelegt werden können. (BGH, Urteil vom 14.2.2007, VIII ZR 123/06)
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Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen verkürzt werden.
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Bei der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung ist der Gegenstand der beabsichtigten Beschlussfassung genau zu bezeichnen.
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Zieht ein Mieter aus, ohne Schönheitsreparaturen auszuführen, kann darin eine endgültige Erfüllungsverweigerung liegen. Voraussetzung hierfür ist aber grundsätzlich, dass der Vermieter dem Mieter zuvor konkret mitgeteilt hat, welche Schönheitsreparaturen durchzuführen sind.
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Seit dem 1.1.06 können neben den Zahlungen für sog. "haushaltsnahe Tätigkeiten" auch Zahlungen an Handwerker für die Modernisierung, Renovierung und Erhaltung der Mietwohnung bis zu 600 EUR von der Steuerschuld abgezogen werden. Das bedeutet, dass der Mieter bei eigenen Zahlungen an Handwerker, z.B. im Rahmen der Durchführung von Schönheitsreparaturen, in den Genuss der Steuervergünstigung kommt. Abzugsfähig sind nur reine Lohnkosten, nicht Aufwendungen für Material oder Fahrtkosten.
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Zahlreiche Gemeinschaftsordnungen enthalten sog. Vertreterklauseln. Deren Inhalt ist, dass sich ein Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung nur durch einen anderen Wohnungseigentümer, den Verwalter oder durch einen Ehegatten vertreten lassen darf. Solche Klauseln sind nach h.M. zulässig. Doch was, wenn eine solche Klausel dazu führt, dass ein einzelner Wohnungseigentümer dadurch faktisch von der Teilnahme an der Versammlung ausgeschlossen wird?
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Über die Verteilung der Müllabfuhrkosten kann nur durch Mehrheitsbeschluss entschieden werden, wenn eine eindeutige Zuordnung zum Sondereigentum möglich ist.
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| Die Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf, Ferner-Alsdorf.de, wird betreut von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner, Ihrem Strafverteidiger in Alsdorf, Region Aachen. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht |
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