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Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Alsdorf bei Aachen und auch überörtlich tätig. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht
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Wer seine Frau über eine Kontaktanzeige kennenlernt, muss nicht automatisch Misstrauen in Bezug auf die Vaterschaft der gemeinsamen Kinder haben.
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a) Auch im Rahmen des Elternunterhalts muss der Unterhaltsschuldner grundsätzlich den Stamm seines Vermögens einsetzen. Einschränkungen ergeben sich aber daraus, dass nach § 1603 Abs. 1 BGB sonstige Verpflichtungen des Unterhaltsschuldners zu berücksichtigen sind und er seinen eigenen angemessenen Unterhalt einschließlich einer angemessenen Altersvorsorge nicht zu gefährden braucht (im Anschluss an das Senatsurteil vom 21. April 2004 - XII ZR 326/01 - FamRZ 2004, 1184). b) Dem Unterhaltsschuldner steht es grundsätzlich frei, in welcher Weise er neben der gesetzlichen Rentenversicherung Vorsorge für sein Alter trifft. Sichert er den Fortbestand seiner gegenwärtigen Lebensverhältnisse durch Sparvermögen oder ähnliche Kapitalanlagen, muss ihm davon jedenfalls der Betrag verbleiben, der sich aus der Anlage der ihm unterhaltsrechtlich zuzubilligenden zusätzlichen Altersvorsorge (bis zu 5 % des Bruttoeinkommens beim Elternunterhalt) bis zum Renteneintritt ergäbe (Fortführung der Senats-urteile vom 19. Februar 2003 - XII ZR 67/00 - FamRZ 2003, 860 und vom 14. Januar 2004 - XII ZR 149/01 - FamRZ 2004, 792). Urteil BGH, Urteil vom 30. August 2006 - XII ZR 98/04
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a) Auch im Rahmen des Elternunterhalts muss der Unterhaltsschuldner grundsätzlich den Stamm seines Vermögens einsetzen. Einschränkungen ergeben sich aber daraus, dass nach § 1603 Abs. 1 BGB sonstige Verpflichtungen des Unterhaltsschuldners zu berücksichtigen sind und er seinen eigenen angemessenen Unterhalt einschließlich einer angemessenen Altersvorsorge nicht zu gefährden braucht (im Anschluss an das Senatsurteil vom 21. April 2004 - XII ZR 326/01 - FamRZ 2004, 1184).
b) Dem Unterhaltsschuldner steht es grundsätzlich frei, in welcher Weise er neben der gesetzlichen Rentenversicherung Vorsorge für sein Alter trifft. Sichert er den Fortbestand seiner gegenwärtigen Lebensverhältnisse durch Sparvermögen oder ähnliche Kapitalanlagen, muss ihm davon jedenfalls der Betrag verbleiben, der sich aus der Anlage der ihm unterhaltsrechtlich zuzubilligenden zusätzlichen Altersvorsorge (bis zu 5 % des Bruttoeinkommens beim Elternunterhalt) bis zum Renteneintritt ergäbe (Fortführung der Senatsurteile vom 19. Februar 2003 - XII ZR 67/00 - FamRZ 2003, 860 und vom 14. Januar 2004 - XII ZR 149/01 - FamRZ 2004, 792). Urteil BGH 30.08.2006, AZ: XII ZR 98/04
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Streit um das liebe Vieh Haben die Parteien aus Anlass ihrer Trennung vereinbart, dass zum Zweck der Unterhaltung eines gemeinsam angeschafften Hundes monatliche Zahlungen erbracht werden sollen, kann die Vereinbarung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Dessen Voraussetzung muss vom Schuldner dargelegt und bewiesen werden.
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Kosten für USA-Aufenthalt einer Schülerin sind kein notwendiger Sonderbedarf Bei den Kosten für einen USA-Aufenthalt einer Schülerin der Jahrgangstufe 11 handelt es sich nicht um notwendigen Sonderbedarf.
- "Was geht es uns allen schlecht" Komm. RA Ferner-
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Böses Erwachen bei Aufnahme einer ungesicherten selbstständigen Tätigkeit Nimmt ein abhängig Beschäftigter eine selbstständige Tätigkeit auf, ohne zuvor gesichert zu haben, den geschuldeten Unterhalt für die Ehefrau und die minderjährigen Kinder auch weiterhin zahlen zu können, kann er sich nicht auf seine mangelnde Leistungsfähigkeit berufen.
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Dauer bei Pflege und Erziehung eines nichtehelich geborenen Kindes
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Bei der Suiziddrohung eines psychisch Kranken, der in der Steuerung seiner seelischen Reaktionen erheblich beeinträchtigt ist, darf die Ehe nicht geschieden werden, bis die ausreichende medizinische Versorgung des Kranken gesichert ist.
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Ist im Scheidungsverfahren der Versorgungsausgleich wegen eines vertraglich vereinbarten Ausschlusses nicht durchgeführt worden, kann er nach Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur richterlichen Inhaltskontrolle von Eheverträgen auf Antrag auch nach rechtskräftigem Abschluss des Scheidungsverfahrens durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der vertragliche Ausschluss des Versorgungsausgleichs sittenwidrig war.
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Das Bundeskabinett hat im April die Reform des Unterhaltsrechts beschlossen. Darin soll das Wohl des Kindes an erste Stelle gesetzt werden, da Kinder bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig sind. Der Regierungsentwurf sieht u.a. vor:
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Arbeitslosenversicherung: Mutterschutzzeiten sind bei Berechnung der Anwartschaftszeit zu berücksichtigen
Nach dem vom 1.1.98 bis zum 31.12.02 geltenden Recht wurden Zeiten, in denen Frauen wegen der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote ihre versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrachen, bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung nicht berücksichtigt. Dies ist mit Art. 6 Abs. 4 GG (Schutz- und Fürsorgeanspruch der Mutter) nicht vereinbar, entschied nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
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a) Der Selbstbehalt gegenüber einem Anspruch auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Ehegattenunterhalt (Ehegattenselbstbehalt) kann nicht generell mit dem Betrag bemessen werden, der als notwendiger Selbstbehalt gegenüber Unterhaltsansprüchen minderjähriger oder ihnen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellter Kinder im Rahmen des Verwandtenunterhalts gilt. Er ist vielmehr in der Regel mit einem Betrag zu bemessen, der zwischen dem angemessenen Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem notwendigen Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 2 BGB) liegt (Fortführung des Senatsurteils vom 1. Dezember 2004 - XII ZR 3/03 - FamRZ 2005, 354 ff.).
b) Einer zusätzlichen Grenze der Leistungsfähigkeit nach den individuellen ehelichen Lebensverhältnissen bedarf es nach der neueren Rechtsprechung des Senats zur Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten nicht mehr (Abgrenzung zu den Senatsurteilen BGHZ 109, 72, 83 f. und vom 9. Juni 2004 - XII ZR 308/01 - FamRZ 2004, 1357, 1358 f.; Fortführung des Senatsurteils BGHZ 153, 358, 364 f.).
BGH Urteil vom 15.3.2006, Az: XII ZR 30/04
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a) Sonderbedarf als unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf liegt nur dann vor, wenn der Bedarf nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen war und deshalb bei der Bemessung der laufenden Unterhaltsrente nicht berücksichtigt werden konnte (Fortführung der Senatsurteile vom 11. November 1981 - IVb ZR 608/80 - FamRZ 1982, 145und vom 11. April 2001 - XII ZR 152/99 - FamRZ 2001, 1603).
b) Die Kosten für eine Konfirmation sind spätestens mit Beginn des Konfirmandenunterrichts absehbar und deswegen nicht überraschend i.S. von § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB. BGH Urteil vom 15.2.2006, Az: XII ZR 4/04
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Kindergeld ist komplett auf den Bedarf des Volljährigen anzurechnen
Das Kindergeld wird in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes angerechnet. Ebenfalls anzurechnen ist die Ausbildungsvergütung, die um die Ausbildungspauschale zu vermindern ist. Beides gilt auch, wenn das Kind noch im Haushalt eines Elternteils lebt, der mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltsverpflichtet ist.
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Unterhalt: Unterhaltsbegrenzung nach 20-jähriger Ehe
Auch wenn die Dauer der Ehe und der Kindererziehung 20 Jahre übersteigt, kann eine zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau geboten sein.
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Unterhalt: Wer zahlt die Unterhaltskosten des gemeinsamen Hauses, wenn ein Ehegatte auszieht?
Beendet ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft durch Auszug aus einem beiden Eheleuten gemeinsam gehörenden Haus, muss er von diesem Zeitpunkt an die Hauslasten zur Hälfte tragen. Das gilt auch, wenn der andere Ehegatte diese zuvor alleine übernommen hatte. Er ist von der Zahlungspflicht nur frei, wenn die Eheleute eine davon abweichende Vereinbarung getroffen hatten.
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Kindesunterhalt: Ist bei einem ärztlichen Behandlungsfehler die Unterhaltslast für ein Kind ein einklagbarer Schaden?
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Kindesunterhalt: Kein zusätzlicher Zahlungsanspruch für halbtägigen Kindergartenbesuch
Die Kosten für den halbtägigen Besuch eines Kindergartens stellen keinen Mehrbedarf des Kindes dar. Sie sind von den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle umfasst.
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Aufstockungsunterhalt muss nicht sofort bei Scheidung verlangt werden
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Informationen für ausländische Staatsbürger, die in Deutschland heiraten wollen
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| Die Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf, Ferner-Alsdorf.de, wird betreut von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner, Ihrem Strafverteidiger in Alsdorf, Region Aachen. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht |
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