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Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Alsdorf bei Aachen und auch überörtlich tätig. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht
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Der nur biologische - nicht rechtliche - Vater hat kein Umgangsrecht mit seinem biologischen Kind, wenn zwischen ihm und dem Kind keine sozial-familiäre Beziehung und kein sozial-familiäres Band besteht.
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Eine einmalige durch eine "Kurzschlusshandlung" hervorgerufene Körperverletzung rechtfertigt noch keine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs wegen grober Unbilligkeit.
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Ein Anspruch auf Hausratsteilung ist verwirkt, wenn ihn ein Ehegatte während des Getrenntlebens und auch längere Zeit nach der Scheidung nicht geltend macht (Zeitmoment) und der andere aufgrund eingetretener "Funkstille" dieses Verhalten dahin verstehen kann, dass von einer weiteren Geltendmachung der Hausratsteilung abgesehen wird (Umstandsmoment).
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Wer rechtsmissbräuchlich eine Scheinehe geschlossen und dafür ein Entgelt i.H.v. 750 EUR erhalten hat, muss hiervon Rücklagen bilden, um die Kosten eines regelmäßig absehbaren Eheaufhebungsverfahrens finanzieren zu können.
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Zur Barunterhaltspflicht von Eltern, die sich in der Betreuung eines Kindes abwechseln. (BGH, Urteil vom 28.2.2007, XII ZR 161/04)
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Ein zur Zeit der Minderjährigkeit des Kindes ergangener Titel über Zahlung von Kindesunterhalt gilt fort, wenn das Kind volljährig wird..
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Leben die Kindeseltern getrennt, müssen sie üblicherweise unterschiedliche Unterhaltsleistungen erbringen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt seine Unterhaltsleistung durch "Betreuungsunterhalt", d.h. durch Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil muss "Barunterhalt" leisten, also Geld zur Verfügung stellen.
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Der Versorgungsausgleich verfolgt den Zweck, die von den Eheleuten in der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften hälftig zu verteilen und damit die Alterssicherung des sozial Schwächeren zu verbessern. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Versorgungsausgleich im Einzelfall grob unbillig ist. Das Gesetz ermöglicht daher den Ausschluss oder zumindest die Kürzung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der gesetzliche Ausgleich grob unbillig wäre. Für den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich gibt es eine korrespondierende Vorschrift. Bei Anwendung der Härteklausel steht die Versorgungssituation der Ehegatten, wie sie sich nach Durchführung des Versorgungsausgleichs darstellen würde, im Vordergrund. Es kommt auf die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten an. Neben den Versorgungsanwartschaften, die - unter Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs - bis zum Erreichen der Altersgrenze voraussichtlich noch erworben werden können, sind auch sonstige Vermögenswerte von Bedeutung, die der Altersversorgung dienen können, wie z.B. Immobilien, Betriebsvermögen oder Kapitalanlagen. Daneben können auch sonstige objektive Umstände, wie z.B. eine kurze Ehe oder ein langes Getrenntleben von Bedeutung sein.
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Der Zweck des Versorgungsausgleichs besteht in erster Linie in der Verbesserung der sozialen Lage des Ehegatten, der wegen in der Ehe übernommener Aufgaben Einschränkungen in seiner beruflichen Entfaltung auf sich genommen und dadurch ehebedingte Nachteile in seiner versorgungsrechtlichen Lage erlitten hat.
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Die einseitige Abkehr von der ehelichen Lebensgemeinschaft führt auch dann zur Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt, wenn die Hinwendung zu einem neuen Partner sogleich gegenüber dem anderen Ehegatten offenbart wird.
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Sind die Eltern heillos zerstritten und nicht in der Lage, zum Wohle des Kindes gemeinsam zu handeln, kann die Übertragung der elterlichen Sorge auf nur einen Elternteil in Betracht kommen.
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Familiengerichte dürfen heimlich eingeholte genetische Abstammungsgutachten wegen der Verletzung des Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung als Beweismittel in einem Vaterschaftsanfechtungsprozess ablehnen.
Diese Klarstellung traf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Fall einer Vaterschaftsanfechtungsklage, die auf einen heimlich eingeholten DNA-Vaterschaftstest gestützt war. Das Familiengericht hatte die Verwertung des Gutachtens als Beweismittel abgelehnt.
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Die Vornamensgebung für ein in Deutschland geborenes Kind türkischer Eltern ist abgeschlossen und rechtlich bindend, wenn der von den Eltern bestimmte Name in das deutsche Geburtenbuch eingetragen wird.
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Ein volljähriges Kind ist grundsätzlich verpflichtet, seinen Unterhaltsbedarf in der Zeit zwischen Beendigung des Zivildiensts und des Beginns einer Ausbildung selbst zu decken. Erforderlichenfalls müsse es hierfür eine Aushilfstätigkeit aufnehmen.
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Nach § 1686 BGB kann jeder Elternteil vom anderen Elternteil bei einem berechtigten Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des gemeinsamen Kindes verlangen. Diese Bestimmung erlangt vor allem Bedeutung, wenn die Kindseltern getrennt leben und kein regelmäßiges Umgangsrecht stattfindet oder der Umgang gar ausgeschlossen ist.
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Der Umstand, dass die Ehefrau ein Kind von einem anderen Mann erwartet, kann eine Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB rechtfertigen.
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Absolviert ein Unterhaltspflichtiger eine von der Arbeitsverwaltung bewilligte Umschulungsmaßnahme, steht ihm der notwendige Selbstbehalt eines Erwerbstätigen zu. Das gilt nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden zumindest für die Fälle, in denen der Aufwand der Umschulung für den Unterhaltspflichtigen ebenso groß ist, wie wenn er vollschichtig erwerbstätig wäre.
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Ein unterhaltspflichtiger Vater kann sich nicht einfach auf seine jetzige Rolle als Hausmann ohne eigenes Einkommen berufen und die Unterhaltsleistungen für seine Kinder aus früherer Ehe einstellen.
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Nicht nur Eltern können ein Umgangsrecht mit ihrem Kind einklagen. Auch Kinder können den Umgang mit jedem Elternteil einklagen.
Dies machte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem Rechtsstreit um die Gewährung von Prozesskostenhilfe deutlich. In dem Verfahren hatte ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern die Regelung des Umgangs mit seinem Vater verlangt. Dieser hatte kein Interesse an einem Umgang mit dem Kind. Das Amtsgericht hat die Prozesskostenhilfe für ein Umgangsverfahren abgelehnt.
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Ein Spätaussiedler kann seinen russischen Nachnamen ändern, wenn er wegen des Namens als Fremder angesehen wird.
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| Die Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf, Ferner-Alsdorf.de, wird betreut von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner, Ihrem Strafverteidiger in Alsdorf, Region Aachen. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht |
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