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Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Alsdorf bei Aachen und auch überörtlich tätig. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht
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Bei mehreren Arbeitseinsätzen während der Rufbereitschaft findet nicht für jeden Arbeitseinsatz eine Aufrundung auf eine volle Stunde statt.
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Der Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Beschädigung des Firmenwagens während eines erlaubten privaten Abstechers bei der Rückkehr von einem auswärtigen Einsatz fällt unter eine tarifvertragliche Verfallfrist für Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen.
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Ein typisches Problem zum Jahreswechsel: Ein Arbeitnehmer ist im alten Jahr längere Zeit bis zum 31. Dezember krank und kann daher seinen Resturlaub nicht nehmen. Verfällt dieser Resturlaub sofort zum 1. Januar oder gibt es eine Frist bis zum 31. März, bis zu der er den Urlaub noch nehmen kann?
Antwort: Der Urlaub ist grundsätzlich auf das laufende Kalenderjahr befristet und muss in diesem gewährt und genommen werden (§ 7 Absatz 3 Satz 1 Bundesurlaubsgesetz).
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Vom Arbeitgeber erlassene elementare Sicherheitsvorschriften, die die Arbeitnehmer vor erheblichen Gesundheitsrisiken schützen sollen, sind von den Arbeitnehmern unbedingt einzuhalten. Andernfalls steht der Arbeitsplatz auf dem Spiel.
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Ein Arbeitgeber verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er bei einer Kürzung von Sonderzuwendungen der Arbeitnehmer die Ansprüche der oberen Gehaltsgruppen stärker kürzt als die der unteren.
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Der Arbeitgeber muss aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes eine Betriebsrentenerhöhung auch vornehmen, wenn der Betriebsrentner die ab den Anpassungsstichtagen laufenden Rügefristen versäumt hat.
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Für das Entstehen eines Anspruchs auf Urlaubsabgeltung kommt es nicht darauf an, wie das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
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Wer anlässlich einer Dienstreise durch ständigen Alkoholkonsum und entsprechende Ausfallerscheinungen auffällt, muss mit einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen.
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Schließt ein Arbeitnehmer mit dem Unternehmen, in dem er beschäftigt ist, einen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag, wird vermutet, dass das bis dahin bestehende Arbeitsverhältnis mit Beginn des Geschäftsführerdienstverhältnisses einvernehmlich beendet wird.
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Der vom Magazin Spiegel geschaffene Begriff "Generation Praktikum" macht es deutlich: Immer mehr Berufseinsteiger leisten Praktika ab, und zwar nicht nur vor und während, sondern auch nach ihrer Ausbildung. Vielfach werden sie dabei wie Vollzeitarbeitskräfte eingesetzt, aber nicht oder nur gering vergütet. Lesen Sie nachfolgend, wann Sie als Arbeitgeber was zahlen müssen und wie Sie ein Praktikumsverhältnis richtig gestalten.
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Der Arbeitnehmer hat nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses während des Laufs des Kündigungsschutzprozesses ein Wahlrecht, ob er ein Endzeugnis oder ein Zwischenzeugnis verlangt.
Diese Entscheidung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm. Die Richter wiesen aber auch darauf hin, dass der Arbeitnehmer nicht noch zusätzlich ein Zwischenzeugnis beanspruchen könne, wenn er bereits auf sein Verlangen ein Endzeugnis erhalten habe. Das folge daraus, dass das Zwischenzeugnis dem Endzeugnis gegenüber subsidiär sei. Es fehle also an dem erforderlichen triftigen Grund für die zusätzliche Erteilung.
Hinweis: Der Arbeitnehmer muss bei seiner Entscheidung berücksichtigen, wie er das Zeugnis taktisch verwenden will. Oft ist es vorteilhafter, sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus zu bewerben. Dann müsste er seiner Bewerbung ein Zwischenzeugnis beifügen. Demgegenüber könnte die Bewerbung mit einem Endzeugnis bereits auf eine bestehende Arbeitslosigkeit hindeuten. Allerdings kann das Zwischenzeugnis nur bis zum tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses verlangt werden. Es soll nämlich die Leistung des Arbeitnehmers nur so lange dokumentieren, wie noch kein Endzeugnis über den gesamten Zeitraum des Arbeitsverhältnisses vorliegt (LAG Hamm, 19 Sa 1589/06).
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In einem Arbeitsverhältnis besteht die Nebenpflicht des Arbeitgebers, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Vermögensinteressen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann.
Diese Klarstellung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz. Die Richter präzisierten die Schadenersatzpflicht für den Fall, dass der Arbeitgeber im Zusammenhang mit einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis Fragen des Arbeitnehmers zu den Folgen eines Lohnsteuerklassenwechsels unrichtig beantworte. Dabei komme dem geschädigten Arbeitnehmer die Vermutung aufklärungspflichtigen Verhaltens zugute. Ein Schadenersatzanspruch scheide allerdings aus, wenn die erteilte Auskunft in sich widersprüchlich sei, der Arbeitnehmer dies ohne Weiteres erkennen könne und gleichwohl ohne weitere Rückfragen die einen Vermögensschaden herbeiführenden Dispositionen (hier: Lohnsteuerklassenwechsel mit der Folge eines geringeren Aufstockungsbetrags) treffe (LAG Rheinland-Pfalz, 9 Sa 811/06).
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Ein Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit. Es verlängert sich nicht automatisch bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, auch wenn die Abschlussprüfung erst nach Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit stattfindet.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies daher die Klage einer Auszubildenden ab. Ihr Arbeitgeber hatte sie nach Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit nicht mehr beschäftigt. Sie bestand die Abschlussprüfung mit Ablegung der mündlichen Prüfung ein paar Monate später. Bis dorthin verlangte sie vom Arbeitgeber Lohn - ohne Erfolg.
Beachten Sie: Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich auf Verlangen des Auszubildenden, wenn er die Abschlussprüfung nicht bestanden hat; allerdings nur bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung und maximal um ein Jahr (BAG, 9 AZR 494/06).
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Ein Auszubildender unterliegt wie ein Arbeitnehmer auch einem Wettbewerbsverbot. Verletzt er dieses schuldhaft, ist er seinem Arbeitgeber gegenüber schadenersatzpflichtig.
Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses sei einem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des Arbeitgebers untersagt. Dies ergebe sich aus der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber.
Hinweis: Der Arbeitgeber muss die Konkurrenztätigkeit nicht ausdrücklich verbieten. Der Arbeitnehmer muss sich im Gegenteil das Einverständnis des Arbeitgebers hierzu einholen (BAG, 10 AZR 439/05).
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Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung. Nachdem eine Produktionshalle der Beklagten abgebrannt war und dieser Standort später insgesamt aufgegeben war, führte die Beklagte Massenentlassungen durch. In diesem Zusammenhang wurde auch das Arbeitsverhältnis der Klägerin gekündigt. Allerdings ist der Klägerin lediglich die Originalkündigung vorgelegt, aber nicht ausgehändigt worden. Statt dessen erhielt sie eine Kopie des Kündigungsschreibens. Sie beruft sich in ihrer Klage u. a. auf die mangelnde gesetzlich vorgeschriebene Schriftform der Kündigung sowie den fehlenden Zugang des Kündigungsschreibens, da sie lediglich eine Kopie erhalten hat.
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Auch einem Leiharbeitnehmer steht eine Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten und eine Fahrzeitvergütung zu.
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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben gegen ihren Arbeitgeber während der Elternzeit Anspruch auf eine zweimalige Verringerung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Dieser Anspruch auf sog. Elternteilzeit kann erstmals geltend gemacht werden, wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer verbindlich festgelegt hat, für welche Zeiträume Elternzeit "verlangt" wird.
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Wenn sich im Laufe eines Ausbildungsverhältnisses ernsthafte Probleme ergeben, liegt der Gedanke an eine vorzeitige Beendigung nahe. Diese ist jedoch nur unter engen Voraussetzungen möglich. Welche dies sind und was im Übrigen zu beachten ist, zeigt der folgende Beitrag.
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| Die Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf, Ferner-Alsdorf.de, wird betreut von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner, Ihrem Strafverteidiger in Alsdorf, Region Aachen. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht |
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