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Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Alsdorf bei Aachen und auch überörtlich tätig. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht
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Die Schadensersatzverbindlichkeiten desjenigen, der vorsätzlich im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt hat, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen, und dadurch fahrlässig Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet hat, sind von der Restschuldbefreiung nicht ausgenommen. (BGH, Urteil vom 21.6.2007, IX ZR 29/06)
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Zur Aufklärungspflicht des Vermieters bei Vermietung eines Unfallersatzfahrzeuges (im Anschluss an das Senatsurteil vom 28. Juni 2006 - XII ZR 50/04 - NJW 2006, 2618).
(BGH, Urteil vom 27.6.2007, XII ZR 53/05)
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Wird ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt, kann der Eigentümer von dem Unfallverursacher (bzw. dessen Versicherung) grundsätzlich einen Nutzungsausfall verlangen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, wenn ihm ein Zweitfahrzeug zur Verfügung steht.
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Ein Polizist kann von der Versicherung eines Unfallverursachers keinen Schadenersatz für eine durch den Unfall hervorgerufene psychische Schädigung verlangen.
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Entscheidet sich der Eigentümer eines durch einen Verkehrsunfall beschädigten Pkw für die Reparatur, muss er unverzüglich den Reparaturauftrag erteilen, um die Ausfallzeit des Wagens auf ein Mindestmaß zu beschränken. Kommt er dem nicht nach, so besteht sein Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens im Regelfall nur nach Maßgabe der voraussichtlichen Zeit einer unterstellt unverzüglich eingeleiteten Reparatur. Nur ausnahmsweise darf er die bereits beauftragte Reparatur wieder stoppen.
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Nach einem Verkehrsunfall kann grundsätzlich ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar erstattet verlangt werden.
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Bei Kindern im Straßenverkehr ist stets äußerste Vorsicht und Konzentration erforderlich. Weil sie Geschwindigkeiten und Entfernungen oft noch nicht richtig einschätzen können, sind sie besonders gefährdet. Gefährdet sind allerdings auch andere Verkehrsteilnehmer. Kommt es trotz größter Aufmerksamkeit doch zu einem Unglück, stellt sich häufig auch die Frage nach der Verantwortung der Eltern.
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Wer mit seinem Rennrad Freizeitsport auf öffentlichen Straßen ausübt, muss grundsätzlich einen Schutzhelm tragen.
Anderenfalls, so entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, treffe ihn im Falle einer Kopfverletzung ein Mitverschulden. Das könne seinen Schadenersatzanspruch mindern oder ausschließen. Das OLG hatte über die Schadenersatzklage eines Hobbyradlers zu entscheiden, der mit seinem Rennrad zu Fall geraten war, als er sich nach Durchfahren einer unübersichtlichen Rechtskurve einem Traktor mit breitem Heuwender gegenübersah. Der Kläger, der zwar Rennkleidung, aber keinen Schutzhelm trug, hatte darauf eine Vollbremsung eingeleitet. Dabei rutschte das Rad weg und er stürzte zu Boden. Hierbei erlitt er schwere Kopfverletzungen, u.a. ein Schädelhirntrauma 2. Grades sowie eine Schädel- und Mittelgesichtsfraktur.
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Bei paarweisem Rechtsabbiegen auf markierten Fahrstreifen in eine zweispurige Straße ohne Fahrbahnmarkierungen hat der rechts Fahrende keinen Vorrang. Er muss sich so weit wie möglich rechts halten und darf den links Fahrenden nicht in Bedrängnis bringen.
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Zur Aufklärungspflicht des Autovermieters über die Erstattungsfähigkeit von Unfallersatztarifen (Fortführung von XII ZR 50/04 und XII ZR 72/04 - BGH, Urteil vom 7.2.2007, XII ZR 125/04)
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Zur Aufklärungspflicht des Autovermieters über die Erstattungsfähigkeit
von Unfallersatztarifen (Fortführung des Senatsurteils vom 28. Juni
2006 - XII ZR 50/04 - NJW 2006, 2618). (BGH, Urteil vom 10.1.2007, XII ZR 72/04)
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Benutzt der Geschädigte im Totalschadensfall (hier: Reparaturkosten höher als 130% des Wiederbeschaffungswerts) sein unfallbeschädigtes, aber fahrtaugliches und verkehrssicheres Fahrzeug weiter, ist bei der Abrechnung nach den fiktiven Wiederbeschaffungskosten in der Regel der in einem Sachverständigengutachten für den regionalen Markt ermittelte Restwert in Abzug zu bringen (Fortführung von Senat, BGHZ 143, 189 ff.). (BGH, Urteil vom 6.3.2007, Az: VI ZR 120/0)
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Wird die auf Autobahnen vorgeschriebene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten, muss sich der Fahrer im Fall eines Unfalls ein Mitverschulden anrechnen lassen.
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Zu den Anforderungen an die Feststellung, ob ein vom Geschädigten beanspruchter Unfallersatztarif aufgrund unfallspezifischer Kostenfaktoren im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich ist und ob dem Geschädigten ein Normaltarif ohne weiteres zugänglich war. (BGH, Urteil vom 23.1.2007, VI ZR 243/05)
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In einer Fahrradstraße ist eine Geschwindigkeit als mäßig anzusehen, die derjenigen des Fahrradverkehrs angepasst ist. Schneller als 30 km/h darf nicht gefahren werden.
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Aus dem Umstand, dass ein Schneepflug eine bestimmte Spur geräumt hat, ergibt sich für einen verantwortungsbewussten Kraftfahrer kein geschütztes Vertrauen darauf, dass die geräumte Spur auch genau der befahrbaren Fläche entspricht.
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Wer gegen das Sichtfahrgebot verstößt, muss sich im Fall eines Verkehrsunfalls immer ein Mitverschulden anrechnen lassen.
Das musste sich ein Motorrollerfahrer sagen lassen, der bei Dunkelheit mit einem unbeleuchtet auf einer Landstraße stehenden Anhänger zusammengestoßen war. Dabei hatte er sich schwer verletzt.
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Kollidiert ein alkoholbedingt absolut fahruntüchtiger Fahrer infolge einer wesentlichen Überschreitung der Mittellinie mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, dessen Fahrer das Rechtsfahrgebot nicht beachtet hat, muss sich der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs wegen dieses Verkehrsverstoßes trotz groben Verschuldens des alkoholisierten Fahrers einen Mitverschuldensanteil von 20 Prozent anrechnen lassen.
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Einem knapp elf Jahre alten Jungen fällt kein Mitverschulden zur Last, wenn er auf einem privaten Garagenhof abseits der Straße auf einem BMX-Rad fährt, ohne einen Schutzhelm zu tragen.
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Wer die linke Wagentür zum Aussteigen öffnen will, muss zunächst nach hinten beobachten. Reicht der Rückblick nicht weit genug, darf er die Tür nur langsam spaltweise öffnen (bis 10 cm). Er darf sie erst weiter öffnen, wenn mit Gewissheit niemand kommt.
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| Die Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf, Ferner-Alsdorf.de, wird betreut von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner, Ihrem Strafverteidiger in Alsdorf, Region Aachen. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht |
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