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Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Alsdorf bei Aachen und auch überörtlich tätig. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht
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Im Blog zum Thema Datenschutz sind fast täglich neue Infos, News und Meinungen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit zu finden.
Jura-Studenten dagegen finden im Blog "Jurakopf.de" eine Seite mit ständig aktuellen Rezensionen und Literatur-Tipps.
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Wieder einmal musste sich ein Gericht (LG Köln, Urteil vom 8.02.2007 - Az. 31 O 439/06) mit der Frage auseinandersetzen wann eine markenrechtliche Verletzung bei "Vertipp-Domains" vorliegt. Das Urteil ist vielerlei Hinsicht beachtlich. Schon der Satz "Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen." macht klar, dass hier sehr gewissenhaft vorgegangen wurde und man von schematischen Ausführungen absah:
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Es gibt einen Video-Podcast zur Frage, wie Webmaster von Foren am besten verfahren, wenn ein Mitlgied gelöscht werden möchte und zusätzlich will, dass alle seine Postings entfernt werden. Der Podcast ist hier zu finden. Ich nutze die Idee, um später aus der Sicht eines ehemaligen Forenbetreibers (ich führte Lange Zeit Nukeboards und Laanix) einige Tipps zum Thema Forum und Regeln zu geben. Mein Rat bei dieser Problematik: In die Forenregeln (die man vor dem registrieren bestätigen muss!) aufnehmen, dass ein Mitglied seine Beiträge auf unbestimmte Zeit zur Verfüpgung stellt und ein Anspruch auf Löschung nicht besteht.
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RA Solmecke hat einen Aufsatz zum Thema "Filesharing in Deutschland" verfasst, der in der Zeitschrift Kommunikation & Recht (K&R) veröffentlicht wurde:
"Der Aufsatz beleuchtet zunächst umfassend die technische Situation der P2P Tauschbörsen und zeigt dann die verschiedenen Gerichtsurteile, die in den letzten Monaten ergangen sind, auf."
Der Aufsatz ist hier kostenlos als PDF verfügbar. Dabei möchrte ich auch kurz auf einen Aufsatz des gleichen Autors zum Widerrufsrecht bei eBay hinweisen, hier zu finden.
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Das Magazin Golem berichtet von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Hehlerei gegenüber 280 eBay Käufern. Das Besondere dabei: Der Verdacht soll schon bestehen, weil die betroffene Verlaufsobjelkte alle mit einem Euro als Startpreis deklariert waren - auch wenn Sie schlussendlich , wenn überhaupt, preislich nur knapp unter dem Ladenpreis lagen. Dazu:
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Das Landgericht Kleve hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: 8 O 128/26) ausgeführt, dass Verkäufer über das Internet die zugehörige Widerrufsbelehrung dauerhaft anbieten müssen. Dass der Nutzer die Belehrung ausdrucken oder speichern kann reicht nicht aus.
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Die Frage liegt auf der Hand, wird kontrovers diskutiert und wurde von mir bisher nur im Rahmen anderer Ausführungen aufgegriffen. Ich möchte hier kurz darlegen, warum ich letztendlich zum Schluss komme, dass IP-Adresse immer personenbezogen sind, und warum man als Webmaster auf der Hut sein sollte.
Update:Diese Frage wird von mir inzwischen auf der Webseite IP-Adressen-Recht.de ausführlich und aktuell behandelt. Dort gibt es auch aktuelle Infos zum Thema.
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Interessantes muss ich auf der Webseite der Sueddeutschen-zeitung lesen: In einem Artikel schreibt eine Autorin etwas über Seitensprünge im Internet - und verlinkt dort direkt eine pornographische Seite, auf der -ohne jegliche Zwischenschritte- pornographische Werke angesehen werden können. Ich habe die Redaktion hierauf hingewiesen, besonders unter Hinblick auf die §§184, 184a StGB, und warte auf die Stellungnahme.
Update, 7.3.2006, 12.16h: Wie ich gerade feststelle wurden die Links im entsprechenden Artikel entfernt. War dem betreffenden Redakteur dann wohl doch zu heiss, wobei ich auf meine Mail noch keine Antwort erhalten habe.
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Wie eine PC-Spiele-Zeitschrift berichtet, hat einer ihrer Leser Strafantrag gegen den bayerischen Innenminister Günther Beckstein wegen "Volksverhetzung" gestellt:
Aus dem Artikel dort: Im Zusammenhang mit der "Killerspiele"-Diskussion hat ein 44-jähriger Kölner Strafanzeige gegen den Bayerischen Innenminister Dr. Günther Beckstein gestellt. Das bestätigte uns die Staatsanwaltschaft Köln auf Nachfrage. Zum Artikel
Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Köln zur StA München übertragen.
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Pornographie ist und bleibt pornographie - sei es als Film, Comic oder auch als virtuelle Figur (Avatar) im Internet. So können sich mitunter interessante Probleme und Ansichten zur Strafbarkeit wegen der Verbreitung von Pornographie ergeben, ein Interview in der Netzeitung eröffnet hier ungeahnte Einblicke:
Auszug aus dem Interview: Netzeitung.de: Dann kann schon die sexuelle Betätigung eines Avatars in einem virtuellen Swingerclub in Second Life strafbar sein?
Mathé: Sofern der Zugang von Jugendlichen nicht absolut ausgeschlossen ist, ist das nach deutschem Recht strafbar. Denn die Darstellung sexueller Betätigung von menschenähnlichen Figuren in Second Life ist eindeutig Pornographie im Sinne des Paragraphen 184 Strafgesetzbuch.
Zum Interview im Volltext
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Bei Lebensmitteln muss man regelmässig den Grundpreis (Preis pro KG/L etc.) angeben. Bei ebay stellt sich nun das Problem, dass man den Endpreis vor Ende der Auktion nicht kennt, mithin keinen Grundpreis oder Endpreis nennen kann. Dieser logische Gedankengang hielt scheinbar nicht vom Abmahnen ab, so dass es tatsächlich eines landgerichtlichen Urteilsspruchs bedurfte:
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Die Online-Zeitschrift JurPC berichtet von einem bemerkenswerten Urteil des AG München bezüglich des so genannten Double-Opt-In: Eine Bestätigungsmail in diesem Rahmen ist noch keine unzumutbare Belästigung.
(Urteil vom 30.11.2006 / AZ 161 C 29330/06)
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Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat sich in einem Revisionsverfahren (4 Ss 42/2007) mit der Strafbarkeit von Internet-Auftritten (öffentlicher Aufruf zu Straftaten) befasst:
„Bei öffentlichen Aufrufen, welche die Ankündigung einer Meinungskundgebung mit Demonstrationscharakter mit einem Aufruf zur Begehung bestimmter Straftaten verbinden, liegt eine Aufforderung im Sinne des § 111 Strafgesetzbuch nur dann vor, wenn zeitgleich mindestens die Mitteilung eines bestimmten Tatortes und einer bestimmten Tatzeit erfolgt... Ohne eine solche Konkretisierung stellt sich ein derartiger Aufruf als zwar drastische und überpointierte, im Lichte der Meinungsfreiheit aber noch hinzunehmende Äußerung zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung dar“
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Unter Berücksichtigung des neuen Telemediengesetzes, Rundfunkstaatsvertrages sowie des BGH Urteils vom 20.7.2006 zum Thema gibt es hier eine kurze Übersicht über das womit man rechnen muss beim Impressum – und womit nicht.
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Das zum 1.3.2007 ergangene neue Telemediengesetz versucht, zusammen mit der 9. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, die Regelungen zum „Internetrecht“ zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Für Unmut sorgt aber eine scheinbar widersprüchliche Regelung zwischen Rundfunkstaatsvertrag und Telemediengesetz. Dieser Artikel versucht Missverständnisse zu beheben.
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Die Möglichkeit einer geheimen Überwachung von Privatpersonen durch den Statt mittels so genannter Trojaner hat für viel Aufregung gesorgt, besonders da absehbar ist, dass die Diskussion so schnell nicht stoppen wird. Ich greife das Thema kurz unter dem Aspekt auf, dass man realistisch sein sollte.
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Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung), ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Es fehlt an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage.
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Nach meinem Artikel zum Telemediengesetz und dem darin verankterten Datenschutzregelungen stellt sich die Frage, ob man sich mit externen Statistik-Tools in Teufels-Küche bewegen könnte. Mein aktuelles (nocht nicht abgeschlossenes) Fazit: Ja.
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Seit dem 1.3.2007 gilt das neue Telemediengesetz in Deutschland - wobei sich schon erste Mythen um dieses Gesetz ranken. Tatsächlich vereinheitlicht das Gesetz die alten Regelungen, so dass u.a. die Unterscheidungen zwischen Teledienst und Mediendienst abgeschafft wurde. Die überfällige Entwicklung ist zu begrüssen, aber mit einigen Mängeln versehen. Für Webseitenbetreiber besonders relevant sind natürlich die Entwicklungen zur Impressumspflicht und zum Datenschutz, die dieser Artikel kurz beschreiben wird.
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Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen. Der Entwurf schließt Regelungslücken vor allem im Bereich des "Hacking", d.h. dem "Knacken" von Computersicherheitssystemen, und der Computersabotage.
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Wie die Internet Professionell mitteilt, hat das OLG Hamm entschieden (Az. 20 U 222/03), dass es nicht zwingend nötig ist, eine Telefonnummer im Homepage-Impressum anzugeben. Die Angabe einer Email-Adresse oder eines Kontaktformulars ist nach diesem Urteil vollkommen ausreichend.
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| Die Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf, Ferner-Alsdorf.de, wird betreut von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner, Ihrem Strafverteidiger in Alsdorf, Region Aachen. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht |
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