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Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Alsdorf bei Aachen und auch überörtlich tätig. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht
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Wann ist ein Agenturgeschäft ein unzulässiges Umgehungsgeschäft? Urteil BGH vom 26.01.2005, VIII ZR 175/04
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Fabrikneuheit eines Neufahrzeuges gem. §§ 459, 462, 463, 465, 467, 346 ff. BGB a.F.
1. Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist regelmäßig noch „fabrikneu“, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeuges unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeuges und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen.
2. Die Fortsetzung des Gebrauchs eines Fahrzeuges nach erklärter Wandelung führt nicht zu einer Verwirkung der Gewährleistungsrechte.
BGH, Urteil vom 15.10.2003 VIII ZR 227/02
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Beweislast für Sachmängel beim Verbrauchsgüterkauf
In einer Aufsehen erregenden Entscheidung hat der 8. Zivilsenat des BGH (AZ: 8 ZR 329/03) am 02.06.2004 zu der Frage Stellung genommen, ob in § 476 BGB eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers im Verbrauchsgüterkauf (z.Bsp. Gebrauchtwagen/Neuwagen) enthalten ist.
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Dem Käufer, der dem Verkäufer einen gewerblichen Verwendungszweck der Kaufsache vortäuscht, ist die Berufung auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) verwehrt. BGH Urteil vom 22.12.2004, Az: VIII ZR 91/04
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Autokauf: Ohne Aufforderung zur Nachbesserung kein Schadenersatz
Wenn der Käufer einen Mangel beseitigt oder beseitigen lässt, ohne den Verkäufer zuvor unter Fristsetzung zur Nachbesserung aufgefordert zu haben, verliert er seine gesetzlichen Sachmängelrechte. Er kann vom Verkäufer keine Erstattung seiner Aufwendungen verlangen. LG Stuttgart, 13 S 202/04
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Schadenersatzanspruch kann bei Mangel auch ohne Schaden bestehen
Fehlt einer kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtung die vom Hersteller vorgeschriebene Dicke, liegt ein Sachmangel vor. OLG Köln, 11 U 93/01
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Die Anwendung der Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB wird nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Verbraucher die gekaufte Sache - hier: ein Teichbecken - durch einen Dritten hat einbauen lassen. BGH, Urteil vom 22.11.2004, VIII ZR 21/04
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| Die Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf, Ferner-Alsdorf.de, wird betreut von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner, Ihrem Strafverteidiger in Alsdorf, Region Aachen. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht |
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