Strafverteidiger Ferner Rechtsanwalt Strafrecht
Strafverteidiger Ferner Rechtsanwalt Strafrecht

Infos

Die Kanzlei
Unsere Mitarbeiter
Erste Fragen?
Rund um Alsdorf
Beratungsstellen
Datenschutzerklärung

Newsletter und RSS
Aktuelle News
 - Aktuelle Urteile
 - Infotexte
 - Stöbern
 - Alle Urteile
 - Steuertermine
 - Verzugszinsen
Suche


Kontakt
Auf einen Blick
Formular
Impressum

Veröffentlichungen

News nach Thema
- Arbeitsrecht
- Baurecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Mietrecht
- Verbraucherrecht
- Verkehrszivilrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Kaufmannsrecht
- Strafrecht
- Sozialrecht
- Kaufrecht
- Internetrecht
- Büro und Sicherheit
- News-Archiv

Rezensionen
- Für Studenten
- Für Anwälte

Aufsätze
- Strafrecht
- Verkehrsrecht


Suche
 

Suche auf Ferner-Alsdorf.de nach:
 

Rechtsanwalt Ferner

Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Alsdorf bei Aachen und auch überörtlich tätig. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht


Lese-Tipps
Im Blog zum Thema Datenschutz sind fast täglich neue Infos, News und Meinungen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit zu finden.

Jura-Studenten dagegen finden im Blog "Jurakopf.de" eine Seite mit ständig aktuellen Rezensionen und Literatur-Tipps.

Strafverteidiger Ferner Rechtsanwalt Strafrecht

Urteil: Vereinsrecht: "Einfache Mehrheit" ist absolute Mehrheit der gültigen Stimmen


Thema: Verbraucherrecht
Veröffentlicht am Samstag 31 Mai 2008 06:02:31 von jens.ferner

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat klargestellt, was unter den Begriffen "einfache" und "relative" Mehrheit zu verstehen ist. Die "einfache" Mehrheit erreicht ein Beschlussantrag bzw. Wahlvorschlag, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Erforderlich ist, dass die Zahl der gültigen Ja-Stimmen die der gültigen Nein-Stimmen um wenigstens eine übertrifft. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Die einfache Mehrheit entspricht somit der absoluten Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stehen bei einer Wahl mehr als zwei Kandidaten zur Auswahl, muss der Gewählte also mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen haben.

Hiervon zu unterscheiden ist die "relative" Stimmenmehrheit, bei der es genügt, dass eine Abstimmungsalternative mehr Stimmen erhält als eine der anderen. Im vorliegenden Fall hatte die Satzung des Vereins bestimmt, dass bei den Vorstandswahlen der Kandidat gewählt ist, der die einfache Mehrheit der Stimmen erhält. Andernfalls sollte eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen stattfinden. Bei der Wahl erhielten zwei Bewerber jeweils 8 Stimmen, einer 9 und einer 14. Der Verein ging davon aus, dass der Kandidat, der 14 Stimmen erhalten hatte, gewählt sei. Das Registergericht lehnte die Eintragung des neuen Vorstands aber mit der Begründung ab, dass die erreichte Mehrheit nicht der Satzungsregelung entsprach. Das OLG bestätigte diese Auffassung (OLG München, 31 Wx 78/07).







Hinweis auf weitere Inhalte und Artikel zu diesem Thema, die Sie interessieren könnten:

Die meistgelesenen Artikel zum Thema Verbraucherrecht:

Die Anwaltskanzlei Ferner berät Sie in Ihren rechtlichen Angelegenheiten:

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Carl-Zeiss-Strasse 5
52477 Alsdorf (Region Aachen)
Telefon: 02404 - 92100
Mail: info@ferner-alsdorf.de
Rechtsanwalt Dieter Ferner, Fachanwalt für Strafrecht

Bitte beachten Sie: Diese Webseite hält über 1000 Artikel mit Informationen und Urteilen für Sie bereit. Sollten Sie Informationen zu einem Stichwort suchen, nutzen Sie bitte die Seiten-interne Suche.

Neben der Kanzleiseite mit umfassenden rechtlichen News gibt es noch zwei weitere Seiten: Im Blog zum Thema Datenschutz sind fast täglich neue Infos, News und Meinungen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit zu finden. Jura-Studenten dagegen finden im Blog "Jurakopf.de" eine Seite mit ständig aktuellen Rezensionen und Literatur-Tipps.


Kurzer Link zum Artikel: http://www.ferner-alsdorf.de/beitrag/1268
Ausführlicher Link zum Artikel: Vereinsrecht: "Einfache Mehrheit" ist absolute Mehrheit der gültigen Stimmen
pixel.gif
Rechtsanwalt Strafrecht
Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und steht Ihnen als Rechtsanwalt speziell im Bereich Strafrecht zur Verfügung.

Einstellungen
 

Suchen Sie nach anderen Urteilen oder News:
 

Druckbare Version  Druckbare Version

Als PDF erstellen  Als PDF

      
 Die Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf, Ferner-Alsdorf.de, wird betreut von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner, Ihrem Strafverteidiger in Alsdorf, Region Aachen. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht