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Urteil: Namensnennung von Programmierern (Copyleft)


Thema: Internet-Recht
Veröffentlicht am Donnerstag 20 März 2008 08:18:14 von jens.ferner

Aus dem Beck-Blog stammt der Hinweis auf ein Urteil das vor allem für Programmierer von grossem Interesse sein sollte, da es um den Schutz der Nennung des eigenen Namens bei eigenen Werken geht:

Das OLG Hamm hat als erstes deutsches Gericht ein urheberrechtliches begründetes Namensnennungsrecht für Programmierer angenommen (Urteil vom 7. August 2007 - 4 U 14/07). Nach dem bislang erstaunlicherweise unveröffentlichten Urteil hat die umfassende und ausschließliche Einräumung der Nutzungs- und Verwertungsbefugnis es nicht auch erlaubt, sich das Urheberpersönlichkeitsrecht anzumaßen und die Hinweise auf die Urheberschaft eines Programmierers wegzulassen, so insbes. den Copyrightvermerk zu ändern oder die Software entsprechend zu vertreiben (§ 12 Urhg).

Das Urteil ist im Volltext hier verfügbar. Damit wird von der deutschen Rechtsprechung das u.a. in der GPL verankerte Copyleft-Prinzip gestützt.








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