Strafverteidiger Ferner Rechtsanwalt Strafrecht
Strafverteidiger Ferner Rechtsanwalt Strafrecht

Infos

Die Kanzlei
Unsere Mitarbeiter
Erste Fragen?
Rund um Alsdorf
Beratungsstellen
Datenschutzerklärung

Newsletter und RSS
Aktuelle News
 - Aktuelle Urteile
 - Infotexte
 - Stöbern
 - Alle Urteile
 - Steuertermine
 - Verzugszinsen
Suche


Kontakt
Auf einen Blick
Formular
Impressum

Veröffentlichungen

News nach Thema
- Arbeitsrecht
- Baurecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Mietrecht
- Verbraucherrecht
- Verkehrszivilrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Kaufmannsrecht
- Strafrecht
- Sozialrecht
- Kaufrecht
- Internetrecht
- Büro und Sicherheit
- News-Archiv

Rezensionen
- Für Studenten
- Für Anwälte

Aufsätze
- Strafrecht
- Verkehrsrecht


Suche
 

Suche auf Ferner-Alsdorf.de nach:
 

Rechtsanwalt Ferner

Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Alsdorf bei Aachen und auch überörtlich tätig. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht


Lese-Tipps
Im Blog zum Thema Datenschutz sind fast täglich neue Infos, News und Meinungen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit zu finden.

Jura-Studenten dagegen finden im Blog "Jurakopf.de" eine Seite mit ständig aktuellen Rezensionen und Literatur-Tipps.

Strafverteidiger Ferner Rechtsanwalt Strafrecht

Urteil: Kündigungsrecht: Klagefrist bei der Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer


Thema: Arbeitsrecht
Veröffentlicht am Donnerstag 15 Mai 2008 08:26:33 von jens.ferner

Kündigt der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft, ohne zuvor die erforderliche Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung einzuholen, kann der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung gerichtlich geltend machen.

Diese Regelung ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies nun in einem Fall darauf hin, dass der Arbeitnehmer prinzipiell die erforderliche Klagefrist von drei Wochen einhalten müsse. Diese Frist beginne allerdings nicht zum Zeitpunkt der Kündigung zu laufen. Abgestellt werde vielmehr auf die Bekanntgabe der Entscheidung der Behörde (hier des Integrationsamts) an den Arbeitnehmer. Sei aber - mangels Anfrage des Arbeitgebers - keine Entscheidung der Behörde über die Kündigung getroffen worden, könne die Klagefrist auch nicht zu laufen beginnen (BAG, 2 AZR 864/06).







Hinweis auf weitere Inhalte und Artikel zu diesem Thema, die Sie interessieren könnten:

Die meistgelesenen Artikel zum Thema Arbeitsrecht:

Die Anwaltskanzlei Ferner berät Sie in Ihren rechtlichen Angelegenheiten:

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Carl-Zeiss-Strasse 5
52477 Alsdorf (Region Aachen)
Telefon: 02404 - 92100
Mail: info@ferner-alsdorf.de
Rechtsanwalt Dieter Ferner, Fachanwalt für Strafrecht

Bitte beachten Sie: Diese Webseite hält über 1000 Artikel mit Informationen und Urteilen für Sie bereit. Sollten Sie Informationen zu einem Stichwort suchen, nutzen Sie bitte die Seiten-interne Suche.

Neben der Kanzleiseite mit umfassenden rechtlichen News gibt es noch zwei weitere Seiten: Im Blog zum Thema Datenschutz sind fast täglich neue Infos, News und Meinungen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit zu finden. Jura-Studenten dagegen finden im Blog "Jurakopf.de" eine Seite mit ständig aktuellen Rezensionen und Literatur-Tipps.


Kurzer Link zum Artikel: http://www.ferner-alsdorf.de/beitrag/1235
Ausführlicher Link zum Artikel: Kündigungsrecht: Klagefrist bei der Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
pixel.gif
Rechtsanwalt Strafrecht
Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und steht Ihnen als Rechtsanwalt speziell im Bereich Strafrecht zur Verfügung.

Einstellungen
 

Suchen Sie nach anderen Urteilen oder News:
 

Druckbare Version  Druckbare Version

Als PDF erstellen  Als PDF

      
 Die Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf, Ferner-Alsdorf.de, wird betreut von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner, Ihrem Strafverteidiger in Alsdorf, Region Aachen. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht