Strafverteidiger Ferner Rechtsanwalt Strafrecht
Strafverteidiger Ferner Rechtsanwalt Strafrecht

Infos

Die Kanzlei
Unsere Mitarbeiter
Erste Fragen?
Rund um Alsdorf
Beratungsstellen
Datenschutzerklärung

Newsletter und RSS
Aktuelle News
 - Aktuelle Urteile
 - Infotexte
 - Stöbern
 - Alle Urteile
 - Steuertermine
 - Verzugszinsen
Suche


Kontakt
Auf einen Blick
Formular
Impressum

Veröffentlichungen

News nach Thema
- Arbeitsrecht
- Baurecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Mietrecht
- Verbraucherrecht
- Verkehrszivilrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Kaufmannsrecht
- Strafrecht
- Sozialrecht
- Kaufrecht
- Internetrecht
- Büro und Sicherheit
- News-Archiv

Rezensionen
- Für Studenten
- Für Anwälte

Aufsätze
- Strafrecht
- Verkehrsrecht


Suche
 

Suche auf Ferner-Alsdorf.de nach:
 

Rechtsanwalt Ferner

Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Alsdorf bei Aachen und auch überörtlich tätig. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht


Lese-Tipps
Im Blog zum Thema Datenschutz sind fast täglich neue Infos, News und Meinungen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit zu finden.

Jura-Studenten dagegen finden im Blog "Jurakopf.de" eine Seite mit ständig aktuellen Rezensionen und Literatur-Tipps.

Strafverteidiger Ferner Rechtsanwalt Strafrecht

Urteil: Geschädigter darf Kfz-Schaden nach den in Markenwerkstatt anfallenden Reparaturkosten berechnen


Thema: Verkehrszivilrecht
Veröffentlicht am Montag 31 März 2008 09:39:16 von jens.ferner

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, muss sich zur Reparatur seines Pkws von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht auf irgendeine Fachwerkstatt verweisen lassen. Vielmehr kann er die Reparaturkosten nach den Sätzen berechnen, die in einem markengebundenen Kfz-Betrieb anfallen.

Das befanden Amtsgericht (AG) Kronach und Landgericht (LG) Coburg und gaben damit einem Pkw-Eigentümer recht. Dessen Mercedes war durch einen Unfall in Mitleidenschaft gezogen worden. Zur Berechnung seines Schadens ließ er ein Gutachten erstellen, das zu Reparaturkosten von fast 4.000 EUR kam. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin kürzte die Erstattungsleistung aber um 580 EUR. Sie war der Meinung, der Pkw-Eigentümer dürfe nicht die Stundenverrechnungssätze einer Mercedes-Fachwerkstatt ansetzen, sondern müsse sich mit seinem fast fünf Jahre alten Fahrzeug (km-Stand: 259.000) auf eine günstigere, von der Versicherung benannte "freie" Werkstatt verweisen lassen. Das nahm der Geschädigte nicht hin und klagte.

Mit Erfolg. Das AG sprach ihm auch den Restbetrag zu. Es führte aus, dass ein Unfallgeschädigter grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der in einer markengebundenen Werkstatt anfallenden Reparaturkosten habe. Er müsse sich nicht erst mit seinem Fahrzeug und dem Schadensgutachten bei mehreren Kfz-Werkstätten vorstellen, um herauszufinden, ob diese - bei günstigeren Stundensätzen - zur gleichwertigen Durchführung der Reparatur in der Lage seien. Außerdem könne auch bei älteren Fahrzeugen für den Zeit- und Marktwert von Bedeutung sein, ob in einem Betrieb der entsprechenden Automarke repariert wurde. Das LG sah es genauso, sodass die Versicherung die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts schließlich zurücknahm (AG Kronach, 1 C 168/07; LG Coburg, 32 S 83/07).







Hinweis auf weitere Inhalte und Artikel zu diesem Thema, die Sie interessieren könnten:

Die meistgelesenen Artikel zum Thema Verkehrszivilrecht:

Die Anwaltskanzlei Ferner berät Sie in Ihren rechtlichen Angelegenheiten:

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Carl-Zeiss-Strasse 5
52477 Alsdorf (Region Aachen)
Telefon: 02404 - 92100
Mail: info@ferner-alsdorf.de
Rechtsanwalt Dieter Ferner, Fachanwalt für Strafrecht

Bitte beachten Sie: Diese Webseite hält über 1000 Artikel mit Informationen und Urteilen für Sie bereit. Sollten Sie Informationen zu einem Stichwort suchen, nutzen Sie bitte die Seiten-interne Suche.

Neben der Kanzleiseite mit umfassenden rechtlichen News gibt es noch zwei weitere Seiten: Im Blog zum Thema Datenschutz sind fast täglich neue Infos, News und Meinungen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit zu finden. Jura-Studenten dagegen finden im Blog "Jurakopf.de" eine Seite mit ständig aktuellen Rezensionen und Literatur-Tipps.


Kurzer Link zum Artikel: http://www.ferner-alsdorf.de/beitrag/1208
Ausführlicher Link zum Artikel: Geschädigter darf Kfz-Schaden nach den in Markenwerkstatt anfallenden Reparaturkosten berechnen
pixel.gif
Rechtsanwalt Strafrecht
Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und steht Ihnen als Rechtsanwalt speziell im Bereich Strafrecht zur Verfügung.

Einstellungen
 

Suchen Sie nach anderen Urteilen oder News:
 

Druckbare Version  Druckbare Version

Als PDF erstellen  Als PDF

      
 Die Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf, Ferner-Alsdorf.de, wird betreut von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner, Ihrem Strafverteidiger in Alsdorf, Region Aachen. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht