Strafverteidiger Ferner Rechtsanwalt Strafrecht
Strafverteidiger Ferner Rechtsanwalt Strafrecht

Infos

Die Kanzlei
Unsere Mitarbeiter
Erste Fragen?
Rund um Alsdorf
Beratungsstellen
Datenschutzerklärung

Newsletter und RSS
Aktuelle News
 - Aktuelle Urteile
 - Infotexte
 - Stöbern
 - Alle Urteile
 - Steuertermine
 - Verzugszinsen
Suche


Kontakt
Auf einen Blick
Formular
Impressum

Veröffentlichungen

News nach Thema
- Arbeitsrecht
- Baurecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Mietrecht
- Verbraucherrecht
- Verkehrszivilrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Kaufmannsrecht
- Strafrecht
- Sozialrecht
- Kaufrecht
- Internetrecht
- Büro und Sicherheit
- News-Archiv

Rezensionen
- Für Studenten
- Für Anwälte

Aufsätze
- Strafrecht
- Verkehrsrecht


Suche
 

Suche auf Ferner-Alsdorf.de nach:
 

Rechtsanwalt Ferner

Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Alsdorf bei Aachen und auch überörtlich tätig. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht


Lese-Tipps
Im Blog zum Thema Datenschutz sind fast täglich neue Infos, News und Meinungen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit zu finden.

Jura-Studenten dagegen finden im Blog "Jurakopf.de" eine Seite mit ständig aktuellen Rezensionen und Literatur-Tipps.

Strafverteidiger Ferner Rechtsanwalt Strafrecht

Urteil: Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein


Thema: Strafrecht
Veröffentlicht am Dienstag 24 Juli 2007 16:50:48 von jens.ferner

Wer einen Vollstreckungsbeamten als "Verbrecher" tituliert und androht, ihn zukünftig von seinem Grundstück zu werfen, macht sich nicht nur wegen Beleidigung, sondern auch wegen einer versuchten Nötigung strafbar. Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat daher in einer aktuellen Entscheidung die Revision eines Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht Schwerte wegen Beleidigung verworfen und den Angeklagten zusätzlich wegen einer versuchten Nötigung verurteilt. (Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 06.02.2007 – 2 Ss 589/06)

Im Rahmen eines Streits zwischen dem Angeklagten und der Bauaufsichtsbehörde hatte die Stadt einen Vollstreckungsbeamten beauftragt, der bei dem Angeklagten einen Betrag in Höhe von 150,00 € eintreiben sollte. Der Angeklagte wies gegenüber dem Beamten wohl zu Recht darauf hin, dass er den Betrag jedenfalls derzeit nicht schulde. Der Vollstreckungsbeamte führte daraufhin die Vollstreckung nicht aus. Er bestand allerdings darauf, in der Folge Zutritt zur Wohnung des Angeklagten zu erhalten. Hierauf reagierte der Angeklagte mit einer an die Staatsanwaltschaft gerichteten Strafanzeige sowie einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber der Stadt, in welcher er den Beamten als "Verbrecher" bezeichnete und ankündigte, ihn in Zukunft mit aller massiver Gewalt von seinem Grund und Boden zu werfen.

 

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat das Amtsgericht Schwerte zutreffend angenommen, dass die Bezeichnung des Vollzugsbeamten als "Verbrecher" eine Beleidigung darstellt. Mit der Bezeichnung als "Verbrecher" hat der Angeklagte den Bereich der Auseinandersetzung in der Sache verlassen, indem er den Beamten mit einem gefährlichen Kriminellen gleichgesetzt hat. Zudem hat der Angeklagte dem Beamten unabhängig von der Rechtmäßigkeit künftiger Handlungen für den Fall des erneuten Betretens seines Grundstücks massive Gewalt angedroht. Diese Drohung verwirklicht darüber hinaus den Straftatbestand einer versuchten Nötigung. Der Angeklagte durfte auch bei vermeintlich rechtswidrigen Vollstreckungsmaßnahmen nicht unter Ausschaltung des Gewaltmonopols des Staates zur Selbsthilfe greifen.

 







Hinweis auf weitere Inhalte und Artikel zu diesem Thema, die Sie interessieren könnten:

Die meistgelesenen Artikel zum Thema Strafrecht:

Die Anwaltskanzlei Ferner berät Sie in Ihren rechtlichen Angelegenheiten:

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Carl-Zeiss-Strasse 5
52477 Alsdorf (Region Aachen)
Telefon: 02404 - 92100
Mail: info@ferner-alsdorf.de
Rechtsanwalt Dieter Ferner, Fachanwalt für Strafrecht

Bitte beachten Sie: Diese Webseite hält über 1000 Artikel mit Informationen und Urteilen für Sie bereit. Sollten Sie Informationen zu einem Stichwort suchen, nutzen Sie bitte die Seiten-interne Suche.

Neben der Kanzleiseite mit umfassenden rechtlichen News gibt es noch zwei weitere Seiten: Im Blog zum Thema Datenschutz sind fast täglich neue Infos, News und Meinungen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit zu finden. Jura-Studenten dagegen finden im Blog "Jurakopf.de" eine Seite mit ständig aktuellen Rezensionen und Literatur-Tipps.


Kurzer Link zum Artikel: http://www.ferner-alsdorf.de/beitrag/873
Ausführlicher Link zum Artikel: Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein
pixel.gif
Rechtsanwalt Strafrecht
Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und steht Ihnen als Rechtsanwalt speziell im Bereich Strafrecht zur Verfügung.

Einstellungen
 

Suchen Sie nach anderen Urteilen oder News:
 

Druckbare Version  Druckbare Version

Als PDF erstellen  Als PDF

      
 Die Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf, Ferner-Alsdorf.de, wird betreut von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner, Ihrem Strafverteidiger in Alsdorf, Region Aachen. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht