Ein weiteres Urteil zur WLAN-Haftung: Das LG Frankfurt (AZ 2-3 O 771/06) hat entschieden:
Der Anschlussinhaber haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seine ungeschützte WLAN-Verbindung begangen werden.
Das Ausschalten des PC reicht als Schutz für die WLAN-Verbindung nicht aus.
Der Anschlussinhaber hat sich über technische Möglichkeiten zum Schutz seiner WLAN-Verbindung zu informieren.
Es bleibt somit bei den bisherigen Ausführungen auf unserer Webseite zur Sicherung des eigenen WLAN.