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Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Alsdorf bei Aachen und auch überörtlich tätig. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht


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Infotext: Häufige Abmahnungs-Irrtümer und Fallstricke im Internet


Thema: Internet-Recht
Veröffentlicht am Sonntag 15 April 2007 15:44:33 von jens.ferner

Ich liste hier meine persönliche Top-10 zum Thema Abmahnungen auf: Die aus meiner Sicht häufigsten Irrtümer bzw. Fehler, die zu einer Abmahnung führen (können) und teilweise unbekannt sind. Achtung: Privat-Personen sind mitunter auch betroffen.

Hier meine Top10 zu Abmahnungen (die eigenlich eine Top11 ist):

1) Verkauf von Waren bei ebay als Privatperson: Man kann u.U. trotzdem wie ein Unternehmer behandelt werden. Abmahnungen folgen dann, weil etwa Informationspflichten nicht eingehalten werden oder kein Widerrufsrecht eingeräumt wird, dieses unzulässig beschränkt bzw. nicht (ordnungsgemäß) darüber belehrt wird. (Info)

2) Fehlerhaftes Impressum: Bis heute muss ich ständig fehlerhafte Impressums-Angaben feststellen, besonders beliebt: Fehlende Angaben zur Firmierung und Ladefähige Anschrift des Vertretungsberechtigten (Info)

3) Fehlerhafte Preisangaben, speziell: Angabe von Netto-Preisen gegenüber Verbrauchern oder weglassen bzw. zu spätes Nennen von Versandkosten (Dazu beispielhaft)

4) Übernahme fremder Bilder ohne Erlaubnis, dazu gehören auch Herstellerbilder aus Katalogen

5) Übernahme fremder Texte ohne Erlaubnis - hierbei wird bei Privatpersonen ohne böse Absicht häufig das erlaubte Zitat wesentlich überrschritten oder die Formalien eines Zitats nicht eingehalten (Dazu auch dies hier)

6) Benutzung fremder Markennamen/Kennzeichnungen: Besonders beliebt in Meta-Tags oder teilweise immer noch in Domain-Namen

7) Fehlerhafte AGB allgemein können durchaus ein Problem werden, dazu auch das hier.

8) Grob fehlerhafte Angaben zu den Lieferzeiten in einem Online-Shop (Info)

9) Verstoß gegen Jugendschutzrecht, etwa indem eine Alterkontrolle nicht stattfindet oder einer Prüfung nicht standhält - beliebt auch: Verkauf indizierter Filme oder Spiele über eine Online-Auktion an Kinder.

10) Der Glaube, weil man als privatperson handelt, kein Unternehmer im Sinne des §14 BGB sein zu können: Das ist falsch! Auch Privatpersonen können unter Umständen als Unternehmer (§14 BGB) oder "geschäftsmässig" (§5 TMG) handeln - und dies geschieht häufiger als die Betroffenen meinen. (Info)
Hierhin gehört auch die Tatsache, dass man als Störer für Rechtsverstösse über den eigenen Anschluss haften kann, etwa bei einem offenen WLAN (Info)

11) Eine Abmahnung ist nicht schon deswegen rechtsmissbräuchlich, nur weil sie in grösserer Zahl versendet wurde: Zwar ist dies ein Indiz, keinesfall sollte man aber automatisch darauf schliessen. Vor allem sollte es ein Laie nicht bewerten, sondern dem Anwalt die prüfung überlassen: Wenn Sie der Meinung sind, ihre erhaltene Abmahnung sei unwirksam, fehlerhaft oder rechtsmissbräuchlich ist das nur ein weiterer Grund sofort einen Anwalt aufzusuchen!


Es bleibt dabei: Ein gewerblicher Verkäufer sollte so oder so einen fachkundigen Anwalt seine Online-Präsenz, den Shop und seine AGB prüfen lassen. Dabei sollte meiner Meinung nach ein Anwalt nicht nur abstrakt Vorgaben machen, sondern aktiv ein eventuell schon bestehendes Angebot testen und den vorhandenen Bestellablauf in seiner Praxis sichten und bewerten.

Ein besonderer Bereich, der in der Liste noch nicht auftaucht, ist das Datenschutzrecht: Jedenfalls Unternehmen sollten hier kein Risiko eingehen und sichberaten lassen: Gerade Mittelständische Unternehmen unterliegen gerne dem Irrtum, dieses Thema betrifft nur "grosse Unternehmen" - und werden dann bei der ersten Datenschutzanfrage eines Kunden aus allen Wolken fallen. Die Verarbeitung personenbezogener Informationen innerhalb des Betriebes ist heutzutage wohl der Regelfall - man darf hier nichts riskieren.
Speziell Privatpersonen unterliegen dem Irrtum, dass sie hiervon nicht betroffen sind: Das ist falsch. Problematisch kann z.B.  schnell ein Diskussionsforum werden, das man an Dritte "übergibt" oder sogar verkaufen möchte. Datenschutz-Pflichten, jedenfalls nach dem TMG, treffen jeden - gleich ob Privat oder Gewerblich. Hier drohen wenigstens empfindliche Bußgelder, die man bei unbedachten Schritten riskiert.

Privatpersonen dürften in aller Regel eine umfassende anwaltliche Beratung, wohl nicht zuletzt aus Kostengründen, scheuen: Wer aber regelmässig Artikel via Online-Auktionen verkauft, sollte wenigstens eine Erstberatung nutzen und sich anhören, ob vielleicht weitergehende Beratung angemessen ist. Generell kann man eigentlich jedem Privatmann, der das Internet regelmässig nutzt, nur empfehlen seinen Anwalt zu konsultieren.

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte nicht in Panik verfallen, wohl aber sofort einen Anwalt aufsuchen. Auf gar keinen Fall sollte man in Kurzschlussreaktionen "irgendetwas" machen, sondern sich darum bemühen, schnellstmöglich professionelle Hilfe zu erhalten.
Auch den anderen Fehler, einfach das Abmahn-Schreiben zur Seite legen und erstmal nichts tun, darf man nicht begehen: Panik ist ein schlechter Ratgeber, doch muss man sich der kurzen Frist gewahr sein und möglichst schnell einen Anwalt aufsuchen. Weisen Sie bei einer Terminvereinbarung mit einem Anwalt eindringlich auf die Frist hin, der Termin sollte nicht einen Tag vor Fristablauf stattfinden, sondern früher, damit der Sachverhalt entsprechend geprüft werden kann.







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