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Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Alsdorf bei Aachen und auch überörtlich tätig. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht
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Am 1. April ist das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" in Kraft getreten. Damit ist es nunmehr möglich, die genetische Abstammung eines Kindes unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft feststellen zu lassen.
Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existentieller Bedeutung. Der rechtliche Vater möchte wissen, ob er auch der biologische Vater ist. Das Kind möchte wissen, von wem es abstammt, und zuweilen möchte auch die Mutter Klarheit schaffen. Dieses Klärungsinteresse, so hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, ist verfassungsrechtlich geschützt. Das BVerfG hat weitergehend herausgestellt, dass es keine Lösung sein kann, die Frage der Abstammung mit Hilfe von heimlichen Gen-Tests zu beantworten. Genetische Daten gehören zu den persönlichsten Informationen, die es über einen Menschen gibt. Heimlich die Haare oder den Speichel eines Kindes in einem Labor untersuchen zu lassen, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar.
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Nach dem Jahrhundertsturm "Kyrill" im letzten Jahr gab es auch in diesem Jahr bereits starke Sturmschäden durch "Emma". Wie aber sind diese Schäden abgesichert?
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Nicht nur für Händler, sondern über die Feiertage auch für Verbraucher wichtig sind die in NRW getroffenen Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten. Gerade wer Ostersonntag noch Blumen kaufen möchte, braucht keine Blumenläden anzufahren - kann aber an Tankstellen Glück haben.
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In vielen Situationen ist die Entnahme einer Blutprobe erforderlich, um zu einem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu kommen. Grundsätzlich ist eine Blutentnahme durch den Richter anzuordnen. Nur in Ausnahmefällen kann die Staatsanwaltschaft oder nachrangig die Polizei die Anordnung treffen. Das ist jedoch nur bei "Gefahr im Verzug" möglich.
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Seit dem 1. Januar 2008 gilt die neue "Düsseldorfer Tabelle", die bundesweit Richtschnur für die Festlegung des Kindesunterhalts ist. Eine Neufestsetzung zum 1. Januar 2008 wurde notwendig, weil an diesem Tag das neue Unterhaltsrecht in Kraft getreten ist.
Nach der neuen Tabelle wird der Kindesunterhalt im Durchschnitt um 1,75 EUR steigen. In Ostdeutschland ist die Erhöhung des Kindesunterhalts im Durchschnitt sogar noch erheblich höher, weil in den neuen Bundesländern nach der Unterhaltsrechtsreform erstmals die höheren, westdeutschen Unterhaltssätze gelten. Mit dem neuen Unterhaltsrecht gelten damit in ganz Deutschland einheitliche Beträge.
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44 % aller Rechtsstreite um die Grundsicherung für Arbeitsuchende endeten im Jahre 2007 mit vollem oder teilweisen Erfolg der klagenden Langzeitarbeitslosen.
Dies berichtete der Präsident des Sozialgerichts Dortmund, Martin Löns, im heutigen Jahrespressegespräch. Zugleich seien die Eingänge aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2007 nochmals um 40 % auf 4889 gestiegen. Trotz einer Steigerung der Erledigungen um 38 % hätten nur 3264 Verfahren beendet werden können, so dass 1625 als Bestand im Jahr 2008 erhalten blieben (Gesamtbestand 2007: 18049; 2004: 13161). Löns: " Wir bräuchten sofort vier zusätzliche Richter, allein um bei den Hartz IV-Klagen mithalten zu können. Das Sozialgericht wird ansonsten weitere Bestände aufbauen, und die Verfahrenslaufzeiten verlängern sich."
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Wegen der "Liechtenstein-Affäre" ist sie aktuell wieder in aller Munde: Die Selbstanzeige und die Hausdurchsuchung. Speziell zu diesem Thema hat die "PraxisSteuerstrafrecht" zwei Checklisten kostenlos ins Internet gestellt, die wir hier verlinken:
Beachten Sie bitte, dass Sie in jedem Fall anwaltlichen Rat hinzuziehen sollten.
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Der Ausschluss aus dem Verein ist die Ultima Ratio bei Konflikten mit Mitgliedern. Da die Rechtsprechung hohe Anforderungen an diese Vereinsstrafe stellt, ist die Kenntnis der Anforderungen und Probleme wichtig, die der Ausschluss eines Mitglieds mit sich bringt.
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Bei einer "Enterbung" muss der Betroffene nicht unbedingt leer ausgehen. Er kann ggf. seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte und die Abkömmlinge des Erblassers. Hat der Erblasser keine eigenen Abkömmlinge, steht auch seinen Eltern neben dem Ehegatten ein Pflichtteilsrecht zu. Lebende Kinder des Erblassers schließen ihre eigenen Abkömmlinge, also die Enkel des Erblassers, aus (Repräsentationsprinzip).
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Hält sich der Unterhaltsschuldner im Ausland auf, sollen Kinder künftig ihren Unterhalt leichter einfordern können. Das ist das Ergebnis der "Haager Konferenz". 50 Staaten haben sich hier auf ein neues Übereinkommen verständigt, wonach Kinder bei der Durchsetzung ihrer Forderungen Unterstützung durch die Behörden der beteiligten Staaten erhalten.
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Die Bedeutung des Zugewinnausgleichs ist fast 50 Jahre nach seinem Inkrafttreten besonders aktuell, denn heute wird etwa jede dritte Ehe geschieden. Bei einer Scheidung müssen sich die Eheleute auch über den Zugewinnausgleich auseinandersetzen. Das Recht des Zugewinnausgleichs bestimmt, dass die Eheleute je zur Hälfte an den Vermögenszuwächsen aus ihrer Ehe - also dem Zugewinn - beteiligt werden. Er ist Folge des gesetzlichen Güterstands (Zugewinngemeinschaft), in dem die Mehrzahl der Ehepaare leben.
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Ein typisches Problem zum Jahreswechsel: Ein Arbeitnehmer ist im alten Jahr längere Zeit bis zum 31. Dezember krank und kann daher seinen Resturlaub nicht nehmen. Verfällt dieser Resturlaub sofort zum 1. Januar oder gibt es eine Frist bis zum 31. März, bis zu der er den Urlaub noch nehmen kann?
Antwort: Der Urlaub ist grundsätzlich auf das laufende Kalenderjahr befristet und muss in diesem gewährt und genommen werden (§ 7 Absatz 3 Satz 1 Bundesurlaubsgesetz).
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Eine formularvertragliche Endrenovierungspflicht des Mieters ist auch ohne Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen (isolierte Endrenovierungsklausel) in Wohnraummietverträgen unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt.
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Die mögliche Mithaftung für Schulden des anderen Ehepartners ist zunehmend Gegenstand familienrechtlicher Beratung. Vor der Ehe betrifft es die Beratung, durch Vertragsgestaltung die Schuldenhaftung für den anderen möglichst auszuschließen. Während der Ehe kann ein Ehegatte den anderen bei Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mitverpflichten. Bei Trennung und Scheidung befürchtet der "reiche" Partner, für neue Verbindlichkeiten des anderen einstehen zu müssen. Der folgende Beitrag behandelt einige Fälle zum Thema "Ehe und Schulden" und zeigt die Rechtslage in diesen Fällen auf. Da jedoch jeder Einzelfall unterschiedlich ist, kann eine spezielle Beratung hierdurch nicht ersetzt werden.
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Am 1.8.07 ist das Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen in Kraft getreten. Durch das Gesetz ist u.a. der neue § 24c in das StVG eingefügt worden.
Inhalt des § 24c StVG ist ein besonderes Alkoholverbot für die dort genannten Kfz-Führer. Ziel der Neuregelung ist, dass diese ein Kfz nur in nicht alkoholisiertem Zustand führen. Daher untersagt § 24c den Alkoholgenuss während der Fahrt absolut. Wer vor der Fahrt Alkohol getrunken hat, darf die Fahrt nicht antreten, wenn er noch unter der Wirkung von alkoholischen Getränken steht.
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Mit einem Gesetzentwurf soll der Kontopfändungsschutz reformiert werden. Mit diesem Entwurf soll erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") eingeführt werden, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 EUR pro Monat erhält. Dabei soll es nicht darauf ankommen, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit würden künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben genießen. Jeder Kunde soll von seiner Bank oder Sparkasse verlangen können, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Hat der Schuldner Unterhaltspflichten zu erfüllen, soll der Basispfändungsschutzbetrag ähnlich wie bei der Pfändung von Arbeitseinkommen erhöht werden können.
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Der vom Magazin Spiegel geschaffene Begriff "Generation Praktikum" macht es deutlich: Immer mehr Berufseinsteiger leisten Praktika ab, und zwar nicht nur vor und während, sondern auch nach ihrer Ausbildung. Vielfach werden sie dabei wie Vollzeitarbeitskräfte eingesetzt, aber nicht oder nur gering vergütet. Lesen Sie nachfolgend, wann Sie als Arbeitgeber was zahlen müssen und wie Sie ein Praktikumsverhältnis richtig gestalten.
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Zu den klassischen Versicherungsprodukten in der Touristik gehören die Reiserücktrittskosten- und die Reiseabbruchversicherung, auf die Reiseveranstalter und Reisemittler bei Abschluss des Reisevertrags hinweisen und über die sie die Kunden auch sachkundig informieren sollten.
Die Reiserücktrittskostenversicherung sichert das Risiko ab, dass der Reisende die Reise nicht antritt und mit Stornokosten belastet wird. Die Reiseabbruchversicherung gibt Deckungsschutz, wenn die Reise zwar angetreten, aber vorzeitig abgebrochen wird. Über die Versicherung können die zusätzlichen Rückreisekosten und der Wert der nicht genutzten Reiseleistungen ausgeglichen werden.
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| Die Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf, Ferner-Alsdorf.de, wird betreut von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner, Ihrem Strafverteidiger in Alsdorf, Region Aachen. Schwerpunkte der Tätigkeit: Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht |
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